Beides (Richter aussuchen und Mist machen) hat aber nichts mit Qualzucht zu tun!
Ich denke auch, dass hier immer wieder Dinge massiv durcheinander geworfen werden.
Ein schlechter, unseriöser Züchter - oder einer den man zumindest persönlich als solchen empfindet - hat nichts mit Qualzucht zu tun.
Ein einzelner kranker oder gestörter Hund hat nichts mit Qualzucht zu tun.
Eine Richterbewertung die man als unangebracht oder ungerecht empfindet hat nichts mit Qualzucht zu tun.
Nochmal zur Definition:
ZitatDer Tatbestand des § 11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht
geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form-, Farb-, Leistungs- und Verhal-tensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung
führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und / oder physiologischen Veränderun-gen oder Verhaltensstörungen äußern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.
Quelle: Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes "Verbot von Qualzüchtungen)