ZitatIch gehe mal davon aus, dass Deine EV noch nicht war. I. d. R. finden sie in den nächsten Monaten statt. Ich würde das auf die TO der nächsten EV setzen lassen. Indem Du Dich bereits mit der Verwaltung auseinadergestzt hast, wurde die Sache ja schon angeleiert. Welches zusätzliche Risiko gehst Du denn ein? Warum sollte nicht anstelle der Hausverwaltung die EG entscheiden?
Nicht jeder Eigentümer hat ein Interesse an einem generellen Hundeverbot. Das gilt erst recht für Eigentümer, die ihre Wohnungen vermieten, da sie abweichende Regelungen bezüglich der Hundehaltung vereinbaren können. Einigt sich die EG auf ein generelles Hundeverbot, so können sie das gar nicht in ihre Mietverträge übernehmen, da ein generelles Hundeverbot für Mieter verboten ist.
Ich würde keinen Hund anschaffen und riskieren, ihn wieder abschaffen zu müssen.
Es geht doch gar nicht darum, ein generelles Hundeverbot zu beschließen (was laut aktueller Rechtsprechung auch nicht so einfach geht) sondern um eine Einzelfallentscheidung.
Anscheinend gibts ja einen Beschluss der besagt das die Hundehaltung genehmigt werden muss.
Je nach dem, wie die Eigentümer gestrickt sind, kann es duchaus sein das es Gegenwind gibt.
Wie groß das Risiko ist läßt sich schwer vorraussagen.
Da es aber bei den bereits im Haus lebenden Tieren offenbar keine Beschwerden gibt, ist halt die Frage ob man lieber den Ball flach hält (keine "schlafenden Hunde wecken", Hund anschaffen, notfalls Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang riskieren) oder auf ein gutes Ergebnis bei der Eigentümerversammlung hofft (bei, weitesgehend fremden, nicht einschätzbaren, ET)