ZitatDas Problem ist ja eben, dass die TÄ nicht chippen will ohne zu impfen, da man Impfpass und Hund zuordnen muss... deswegen können die die Chipnummer nicht einfach in das Impfbch setzen, könnte ja auch das von einem anderen Hund sein...
Och, die TÄ würde schon chippen wollen ohne zu impfen. Nur halt nicht die Impfbestätigung dem Chip zuordnen (damit könnte sie sich strafbar machen), was aber grade für eine Auslandreise uninteressant ist.
Wenn es nur um eine Kennzeichnung geht, kann man natürlich beliebig chippen lassen -- auch ohne gleichzeitiger Tollwutimpfung. Nur die Tollwut-Impfung ist dann nicht EU-weit gültig. Es sei denn, man lässt sie irgendwann später nachholen.
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P.S.: Der Hund ist aber nicht eindeutig mittels Tätowierung gekennzeichnet, und zwar schon vor der Impfung? Dann könnte man nachträglich chippen lassen und evtl. legal für die Impfung die Identifizierung von der Tätowierung auf den Chip übertragen.