Zitat
kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies erlaubt ist
Ich kann mir vorstellen, dass es nicht explizit verboten ist.
Aber was ich mir vorstellen kann, ist nicht von Bedeutung. Zumal es ja auch Verrfahren geben kann, wo der Hund ein Rolle spielen kann, ohne dass es gerade um diesen geht.
Ich vermute, dass
- es in der betreffenden Gemeide eine Vorordnung, etc. gibt, wie es generell mit Hunde in öffentliche Gebäuden gehalten wird (Leine, Maulkorb, ...). Diese kann in einer anderen Gemeinde ganz anders aussehen.
- für dieses Gebäude bzw. Amt ebenfalls explizit eine Bestimmung gibt. Und sei es das "Hunde verboten"-Schild an der Tür. Auch das kann von Gericht zu Gericht zu Amt verboten sein, selbst in der selben Stadt.
Das bedeutet, dass Aussagen über andere Orte (Gerichte, Ämter, Städte, ...) keien Relevanz haben.
Außerdem würde ich hier zwischen "allgemein im Gerichtsgebäude" und "im Gerichtssaal" trennen.
Ich würde versuchen, den Hund nicht mit reinzunehmen:
- Du bist gestresst (Aussage, Wartezeit, Hund kontrollieren)
- Viele Menschen, tw. aufgebracht oder emotional bewegt, aggressiv, etc.
Kannst Du Dich nicht mit jemanden verabreden, der solange auf den Hund aufpassen kann?