Habe folgende Seite gefunden:
http://www.tieraerzte-hamburg.de/reisebestimmungen.html
Punkt "B) Außerhalb der EU - Drittländerregelungen -- Ungelistete Drittländer"
Das sollte sich mit folgender, offizielelr Seite decken:
http://ec.europa.eu/food/animal/li…mm_third_en.htm
(Im Netz habe ich auch gefunden, dass ab 29. Dez. 2014 neue Regeln gelten)
Wichtige Sachen:
- Tollwutimpfung nach Chip-Kennzeichnung
- Titer-Test drei Monate nach der Tollwutimpfung (mit Erreichen entsprechender Titergrenzwerte)
- Der Titer-Test muss durch ein zugelassenes Institut durchgeführt werden; davon gibt es ein bis zwei Duzend auf der Welt; derzeit wohl KEINES in Indien ! Die nächsten sind in Australien, Japan, Südkorea.
Erst danach darf der Hund eingeführt werden. Die drei Monate Wartezeit vor der Titeruntersuchung (oder noch länger, bei einer Nachimpfung) können wohl auch in Quarantäne zu Kosten des Einführers abgewartet werden.
Aber die endgültige Wahrheit wird wohl eine deutsche Botschaft sagen können.