Ich glaube (Laie!), dass sowohl Du dort links auf der Straße gehen als auch sie dort fahren darf.
Ob die Geschwindigkeit zu hoch war, ist kniffelig zu schätzen, und vor allem nachzuweisen.
Abstand ist lt. OLG-Urteilen besser geregelt (min . 1 m), kann aber ggf. schwierig nachzuweisen sein (abgesehen von Berührungen).
Zur Tochter: §3 StVO (2a): "Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."
Die Hunde solltest Du aber unter Kontrolle haben.
Ansonsten liest Du bitte einmal den bereits oben von mir verlinkten Thread genau durch 
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=116802
vielleicht hilft Dir das ja weiter 