Auch wenn im Pass (und entsprechendem Gesetz?) immer von "Besitzer" gesprochen wird, wird vermutlich eher der "Halter" gemeint sein. Ansonsten fände ich das bei der Sitter-Übergabe, Hundepension, etc. problematisch
In FAQs zum Heimtierausweis finde ich die Pflicht für den ausstellenden Tierarzt "Namen und den Kontaktinformationen des Tierhalters für einen von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Mindestzeitraum, der drei Jahre nicht unterschreiten darf, aufzubewahren."
Da darf die Assistenz durchaus mal nachfragen, ob die Angaben korrekt sind bzw. auf Vollständigkeit bestehen. Ansonsten könnte der Tierarzt Ärger kriegen.
Ob grundsätzlich eine Firma einen Hund halten darf, ist eine weitere Sache, das könnte von Land zu Land und von Kommune zu Kommune anders aussehen.
Siehe auch https://www.frag-einen-anwalt.de/Hundesteuer-be…d--f268220.html