Beiträge von anymouse

    Erdhummeln suchen ziemlich tief nach Nistplätzen.

    Nicht nur die beiden Arten "Dunkle Erdhummel" und "Helle Erdhummel" nisten möglichst Bodennah oder direkt im Boden, sondern eigentlich fast alle.

    Höher siedeln sich normalerweise nur Baumhummeln an.

    Und wichtiger noch wie sieht so ein Kasten komplett aus und in welcher Höhe hängt man ihn auf??

    Zu den weiteren Details verweise ich mal auf Pollenhöschen (pollenhoeschen.de)

    Kenn mich in dem Bereich nicht aus, aber gibt’s für Skripte von Podcasts eventuell schon ne KI App?

    Schon länger ... das ist ja "einfach nur" Sprache-zu-Text, d.h. Spracherkennung -- das gibt es schon lange, wie Alexa und Siri. Und dann es redaktioniell überarbeiten ist kein großer Aufwand.

    Durch KI wird das nur deutlich besser.

    Der Abriss wird jetzt also doch verschoben. Hoffentlich gibt es da wirklich bald Zaunkönig Nachwuchs.

    Vielleicht -- vielleicht auch nicht. Wir hatten den selben Fall: Zaunkönignest aus Moos auf der Veranda auf eine Steckdose. Und da wir Tiere im Garten versorgen, und daher täglich mindestens einmal da durch gehen, hat uns das schon etwas gewundert.

    Daraus geworden ist aber nicht. Zaunkönige bauen mehrere Nester, und lassen danach die Königin das passende auswählen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zaunk%C3%…alz_und_Paarung

    Also nicht zu viel erwarten.


    (P.S.: Im super-optimalen Fall findet ER für jedes Nest eine Königin.)

    Was ich in der Berichterstattung irritierend finde ist, dass der Hund vorher scheinbar völlig unauffällig, nach den Vorfall aber extrem aggressiv und nicht resozialisierbar.


    Woher kommt das?

    Liegt es an mir, dass ich denke, für so ein Verhalten muss es einen Auslöser (oder eine langsame Entwicklung) geben und das kann nicht einfach so aus dem blauen raus passieren?

    Der Auslöser könnte einfach die Herausnahme aus seiner vertrauten Umgebung in eine sehr unfreundliche sein.

    Zumindest bei den ersten beiden Punkten, wo jemand in dein Grund und Boden eindringt, wärst du sicherlich nicht wegen Fahrlässigkeit dran

    Doch, wenn es nach "Es ist etwas passiert, DESWEGEN war das Handeln fahrlässig." geht, eben schon! Denn auch in diesen Situationen hatte ich keine "ausreichende Kontrolle über den Hund". Ich hätte ja auch den Hunden einen Maulkorb aufsetzen können, wenn sie auf dem eingezäunten Grundstück frei laufen. Das ist eben die Bedeutung der von *Sascha* genannten Aussage!

    Glücklicherweise war es so nicht, und wird hoffentlich auch nicht so, sondern: Es wird geprüft, welche Sicherungsmaßnahmen waren vorhanden, welche wären aufgrund einer kompetenten Person notwendig gewesen, und aus dieser Beziehung ergibt sich eine Fahrlässigkeit oder auch nicht.

    Welche realistischen Situationen bleiben da noch übrig?

    Mindestens die, wo sich andere Personen unverantwortlich verhalten.

    • Person überklettert oder den Zaun des Anwesens, um den Hund zu streicheln.
    • Kind wird von Elternteil über den Zaun gehoben um den Hund zu streicheln.
    • Personengruppe stürmt auf den Hund zu

    Das ist halt das Problem bei "Fährlässigkeit und Strafbarkeit, WEIL etwas passiert ist." (unabhängig von einer Berücksichtigung des Verhalten des Hundehalters).

    Und das ist halt der feine und riesige Unterschied zu "Verhalten war fahrlässig, weil ein sorgfältiger Halter das nicht gemacht hätte, UND DESWEGEN ist etwas passiert."

    Wenn ein Kind über den Hundeplatz während einer Übung läuft, und der Hund verletzt es, ist bei 1) der Halter strafbar wegen Fahrlässigkeit, der Hund hätte während der Agility-Übung einen Maulkorb tragen oder Barrieren hätten ein Betreten der Fläche durch das Kind verhindern müssen. Bei 2) würde man sagen, dass diese Situation vom Halter nicht voraussehbar war und ihn deswegen hinsichtlich des Strafrechts keine Schuld trägt, und vielleicht gab es jemand anderen, der eine Schuld trägt.

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    Und vielleicht zur Verdeutlichung: Es geht mir nicht um das Strafmaß (auch wenn ich den Abstand 15 Mon zum anderen oben genannten Fall mit 18 Mon nicht für sehr groß halte).

    Ich erwarte aber eine gute Begründung, warum das Verhalten der Halterin nicht nur fahrlässig, sondern GROB fahrlässig war.

    Diese Begründung erachte ich nicht für besonders schwer, aber trotzdem für notwendig. Und diese Begründung muss mehr sein als "Es ist etwas sehr schreckliches passiert."

    Hier habe ich noch etwas gefunden:, allerdings aus Deutschland und Zivilrecht, also auch eher falsch:

    Die erforderliche Sorgfalt entspricht nicht notwendigerweise der üblichen Sorgfalt (vgl. dazu u.a. BGHZ 8, 141; BGH NJW 65, 1075). Eine Nachlässigkeit ist jedoch bereits ausreichend für die Verneinung der erforderlichen Sorgfalt (so BGHZ 5, 319), ebenso wie das Bestehen eines „verbreiteten Brauchs“ (vgl. BGHZ 23, 290). Eine erforderliche Sorgfalt ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn man sich so verhalten hat, wie es von kompetenten Fachleuten empfohlen wurde (vgl. BGH NJW 71, 1882).

    Ich kann beide Seiten und ihre Irrtümer verstehen.

    Ich finde es richtig, wenn ein Mensch dafür strafrechtlich belangt wird, wenn er sich grob fahrlässig verhält und das dann gravierende Folgen hat.

    Was *Sascha* meint, ist die Formulierung "Sie hat grob fahrlässig gehandelt, weil sie ihre Hunde nicht unter Kontrolle hatte."

    Allein aus dem Kontrollverlust die grobe Fahrlässigkeit abzuleiten, ist bedenklich: das bedeutet nämlich, dass jedwede Sicherung als strafrechtlich(!) unzureichend gilt, falls etwas passiert. Also alles was weniger als 100%ige Sicherheit bietet, ist grob fahrlässig: Wenn durch einen Unfall ein Fahrzeug den 3m hohen Stahlmattenzaun des Vorgartens durchbricht und beschädigt, und so der Hund ausbricht und einen Menschen anfällt: Grobe Fahrlässigkeit, der Zaun war nicht stark genug.

    Das meint Sascha mit

    Wenn ein Gericht nun zu dem Schluss kommt, dass allein die Feststellung, dass der Halter zum Tatzeitpunkt nicht über eine ausreichende Kontrolle verfügte, ausreicht, um eine Schuld des Halters zu beweisen, dann schrumpft dieser Bereich zwischen Kontrolle und Tiergefahr quasi auf Null, denn jede Verwirklichung einer Tiergefahr hätte durch andere Mittel im Vorwege verhindert werden können.

    Daher der andere Ansatz: Es gibt eine gewisse Anforderung an die Höhe der Sorgfaltspflicht, und wenn dann doch trotzdem noch etwas passiert, hat der Halter strafrechtlich nichts zu befürchten (die zivilrechtliche Tiergefahr würde durch die Haftpflicht geregelt). Und diese Höhe muss eine sorgfältige Person erkennen können.

    Ganz so drastisch war es hier nicht.

    Die grobe Fahrlässigkeit war, als bislang unauffällige Person, mit drei schweren, bislang unauffälligen bis leicht positiv auffälligen (Zuchtuntersuchung, Ausstellungen), aber offensichtlich ungenügend gehorsamen Hunden gleichzeitig Gassi gegangen zu sein. Zumindest ist das der Stand der aktuellen Zeitungsmeldung. Demnach war die Rasse oder etwaige unzuverlässige Maulkörbe irelevant.

    Mal schauen, ob in der schriftlichen Urteilsbegründung auf die Rasse und ihre (welche?) Eigenschaften, individuelle Eigenschaften der drei konkreten Hunde oder der Halterin, oder ungenügende Ausrüstung etc. hingeweisen wird.