Beiträge von anymouse

    Im Sinne der "typischen Tiergefahr", ist jeder Hund gefährlich.

    :( Das Problem ist dann, dass dann in NRW für jeden Hund eine explizite vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig wäre, weil: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."


    Da finde ich die Beschreibung "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" viel deutlicher.

    Oder kocht da auch jeder sein eigenes Süppchen

    Ja, jedes deutsche Bundesland hat da seine eigene Definition.


    Es gibt Ähnlichkeiten. Die Unterschiede sind nicht riesig, aber Fein:
    In NRW reicht "einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben", in Berlin nur, wenn der Hund nicht zuvor angegriffen oder provoziert wurde.


    Und natürlich gibt es da auch Ermessensspielräume:

    Ist es eine Provokation, mit ausgebreiteten Armen auf einen Hund zuzulaufen?
    Ist das Anspringen eines ausgewachsenen, sportlichem und im Gewicht deutlich überlegenen Menschen (also kein Kind oder gebrechliche Person) im Spieltreib eine "in Gefahr drohende Weise"?


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    P.S.: Im Wiki-Artikel gibt es eine Gute Liste, um auf die Hunde-Gesetze der deutschen (und österreichischen) Ländergesetze zu gelangen, meist sogar zur Definition "Gefährlicher Hund".

    ist der „gefährliche“ Hund nicht einheitlich per Gesetz in Deutschland definiert?

    Nein. Und Deine Liste stimmt nicht mir der LHundG NRW überein:

    Ein paar Unterschiede:

    • "Biss Hund" ist nicht gleich "Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,"
    • "Biss Mensch" ist nicht gleich "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"
    • "aggressiv auffälliges Verhalten (wozu auch Leinenaggression zu gehört)" taucht gar nicht in der Liste auf.
    • "Anspringen" ist nicht gleich "einen Menschen in Gefahr drohender Weise anspringen" -- Da wird z.B. unterschieden, ob es sich um ein Kind oder gebrechlicheren oder älteren Menschen handelt oder nicht.


    Rechtlich nicht.

    Rechtlich doch. Wenn nämlich der "geliebte Familenplüschi" plötzlich überfordert ist, hat sich der Halter VORHER nicht wegen §4 LHundG Abs. 1 ordnungswidrig verhalten: "Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde."
    Erst hinterher und nach Einstufung.

    Geht es hier eigentlich noch um gefährliche Hunde oder nur noch um irgendwelche Spitzfindigkeiten?

    Naja, ein Problem ist halt begrifflicher Natur, und zwar die Bedeutung von "Gefährlich" -- dies ist leider ein sehr schwammiger und vieldeutiger Begriff. Aus dem BGB kann man ableiten -- Stichwort "Tiergefahr", dass jedes Tier gefährlich ist.

    Sind das Stachelbeeren? Oder sterbe ich wenn ich eine davon esse?

    Weder noch. Das würde ich als Johannisbeeren ansehen und ebenfalls essen.

    Bei Stachelbeeren sieht man auch im reifen Stadium noch die Längsstreifen an den Früchte, und die sind dann groß wie ein 50-Cent-Stück.

    schnell-wachsend, idealerweise immergrün

    Hm, wenn das mit dem finden kniffelig wird, könnte man es mit einer Kombiation versuchen: Zum einen etwas schnell wachsendes einjähriges, und etwas immergrünes, was aber etwas langsamer wächst.

    Wir haben dieses Jahr auch an die 10 Stück gefunden

    NEID! Ich glaube, für unseren 200qm Garten (wenn man vom Grundstück den Teil von Haus, Garage, etc abzieht) kann man bei der Anzahl locker eine 0 dranhängen (ok. inkl. 10% Tigerschnegel).


    Ich weiß nicht, was passiert, wenn wir hier Bierfallen aufstellen würden. Das Igelfutter, Vogelfutter im Häuschen an der Garagenwand und Hühnerfutter reichen als Lockmittel.