Gibt es eigentlich auch, das ist das "Mitverschulden". Kurz gesagt, wenn sich der Geschädigte "dämlich" verhalten hat, dann hat er ein Mitverschulden und das kann im Einzelfall sogar dazu führen, dass die Gefährdungshaftung auf 0% reduziert ist.
Wenn das so zutrifft, dann sind solche Geschichten wie das mit dem Pferd allerdings ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem, würde ich sagen. Denn wenn es nicht dämlich, übergriffig und im Grunde - für mein Gerechtigkeitsempfinden - sogar komplett unrechtmäßig ist, sich auf fremdes Gelände (Weide) zu begeben und fremdes Eigentum (Pferd) einfach nutzen zu wollen, dann weiß ich aber auch nicht mehr...
ist das nicht wie mit Einbrechern? Die dürfen ja auch nicht vom Hund gebissen werden, wenn sie wo in einen Privathaushalt einbrechen, weil sonst der Hundehalter Schuld ist.
(wobei ich mich, völlig OT, frage, wie das mit anderen gefährlichen Sachen (Hund ist ja auch nur ne Sache) ist...habe ich bspw. ein tolles Samurai-Schwert an der Wand hängen und ein Einbrecher will es stehlen, sticht sich das aber tief in den Oberschenkel und muss operiert werden - muss ich dann da auch Schmerzensgeld und OP-Kosten bezahlen? War ja mein Schwert. Und er wollte ja vielleicht nur mal gucken...?)