...und ich finde es immer noch nicht "rund"...
lesher, wenn DU den Wesenstest in Auftrag gegeben hast und dafür zahlst, legst Du den Test mit Deinem Hund ab, und bekommst auch DU das Ergebnis (der TA ist nämlich auch in diesem Fall an seine Schweigepflicht gebunden). Diesen Nachweis des bestandenen WT musst Du dem Amt vorlegen, um damit die Ungefährlichkeit Deines Hundes nachzuweisen.
Wenn aber das TH oder das Amt den Test in Auftrag gibt und Du nicht mal dabei bist, stellt es sich für mich so dar, als wäre der Hund beschlagnahmt und dafür muss schon ein wenig mehr passiert sein, als "nur" der fehlende Wesenstest...
...hast Du Aufforderungen den WT nachzuweisen mehrfach ignoriert, oder gab es einen "Vorfall" mit dem Hund...
Offensichtlich hast Du Fehler gemacht lesher und siehst das hoffentlich ehrlich ein, aber wenn Du Hilfe erwartest, spiel doch bitte mit offenen Karten.
Nachdem was und wie Du schreibst kann hier nur im Kaffesatz gelesen werden, genauere Informationen müssen Dir abgerungen werden.
Ich versuche gerne zu helfen, aber so geht das nicht wirklich ![]()
Kannst auch gerne 'ne PN schicken.