Zitat... in der Maschine waschbar ...
Du wäschst deine Hundeleine in der Waschmaschine ?? :shock:
Verwunderte Grüße, staffy
Zitat... in der Maschine waschbar ...
Du wäschst deine Hundeleine in der Waschmaschine ?? :shock:
Verwunderte Grüße, staffy
Ich dachte schon ich wäre die einzigste Leidende !
Chica trägt unverändert ihr Kurzhaar, aber Toby :shock: ich versuche ihm täglich zu erklären, daß immer noch Winter ist und somit zu früh für einen Fellwechsel, aber ... wann hören die Köter schon auf einen ! ![]()
Haarige Grüße
staffy, die sich morgen endlich ne Fusselbürste kaufen geht
Das Problem wirst du genauso oft unter Mehrhunde- wie auch unter Einzelhundehaltern finden !
Reines Erziehungsproblem und sowohl einer als auch fünf Hunde können lernen, sich bei Begegnungen zu benehmen ... der einzige Unterschied ist, wenn bei mehreren mal einer anfängt, ist der Rest meist sofort dabei und es sieht viel schlimmer aus !
Grüße
staffy, deren zwei sich meist benehmen :wink:
Zitates kommt mir vor als wäre das schon richtig krankhaft...
Ja, das ist es und du hast sie dazu gebracht !! Der Hund ist vollkommen überdreht und zu nichts anderem mehr fähig. So sieht das traurige Ergebnis von einfallsloser, nicht artgerechter Beschäftigung aus ...
Sofort alle Bälle weg, den Hund geistig fordern. Ein JRT braucht kein stupides hinter dem Ball herlaufen, sondern ernsthafte Beschäftigung. Mach Suchspiele mit ihr, geh zum Agility, aber bring ihr auch wieder bei, Ruhe zu bewahren, konzentriert zu arbeiten und von ihrem "Bällchenwahn" wieder herunterzukommen.
Den Ball würde ich für alle Zeiten entsorgen !!!!
ZitatStell dir, wenn es Probleme gibt, überall diese Blumenspritzflaschen hin womit du dann den jeweiligen Übeltäter "abschießen" kannst.
Doch nicht immer gleich diese Holzhammermethode !!
Wir reden hier von einem Welpen und Katzen, da kann vom ersten Moment an die Begegnungen positiv gestalten, im Falle (Mörderkatze) sofort regelnd eingreifen und abwarten wie es sich entwickelt.
Jeglicher Kontakt sollte für alle Seiten angenehm sein und nicht mit Schreck und Wasser verbunden werden. Beobachte gut, lob beide Seiten für korrektes Verhalten, kuschel mit allen und warte ab was überhaupt passiert ...
Grüße, staffy
ZitatOb der Verkauf erlaub ist, weiß ich nicht.
Aber sicher ist der erlaubt, du kannst das Halsband ja auch für andere Zwecke, z.B. abends im SM-Hobbykeller benutzen ! :wink:
Da der Hund den Chef ausserhalb des Büros ja scheinbar ignoriert, hat er mit den Personen an sich kein Problem.
1. Frage: Was passiert, wenn der Hund alleine im Büro ist und dein Chef ins Büro geht ??
2. Frage: Wo ist der Hundeplatz ? Sitzt du zwischen Hund und Besuchern, oder muß der Besuch erst am Hund vorbei ?
3. Frage: War dieses Verhalten vom ersten Tag an nur auf bestimmte Personen beschränkt, oder fing das langsam an ?
Zum einen vermute ich, daß ihr momentan alle in der (Knurr)-Erwartungshaltung seid und deshalb das Problem zum Selbstläufer geworden ist. Mag sein, daß es Kollegen gibt, denen du nicht so locker gegenübertrittst, oder es gab zu Anfang den ein oder anderen Kollegen, der Stress (unangenehmer Auftrag, was auch immer) bedeutet hat und der Hund merkte deine Unsicherheit.
Mein Vorschlag: Hund wird so plaziert, daß er hinter dir liegt, Besuch also nicht an ihm vorbei muß. Der Hund bekommt vernünftig (falls nicht schon geschehen) seinen Platz dort zugewiesen (nur dort gibts Leckerlis). Bei Besuch, egal wer, hat der Hund auf diesem Platz zu bleiben. Steht er auf, kommt zu dir, konsequent wieder zurück. DU bleibst dabei vollkommen ruhig, kein Schimpfen, kein lautes Wort, nix, nur ein ruhiges, ernstes "Körbchen" und sofortiges Lob, wenn Hundi da angekommen ist. Im Korb würde ich den Hund vollkommen ignorieren.
Natürlich sollten ihn die Besucher nicht ansprechen oder anschauen, er ist nicht da, du machst deinen Job, der Hund hat eine Auszeit und er braucht dich nicht zu beschützen. Genauso muß er lernen, daß er auf seinem Platz seine Ruhe hat und dort sicher ist.
Grüße, staffy
ZitatWie oft und wie lange sollte ich es am Tag mit ihr konzentriert und konsequent üben?
IMMER, wenn sie an der Leine ist !
Entweder bist du konsequent und läßt ein Ziehen nie zu (vorausgesetzt, du hast es ihr vernünftig beigebracht), oder du läßt es ! Aber mal 10 min die Leinenführigkeit üben und den Hund dann wieder gnadenlos ziehen lassen ... was für eine Frage !
Grüße, staffy
Ines, fühl dich ![]()
Ich drück euch ganz fest die Daumen, daß es schlimmer aussieht als es ist und der Kleine noch lange glücklich bei dir leben kann !
Jetzt hat er endlich so ein tolles zuhause ...
Laß dich nicht entmutigen. Toby bekam ich auch als Herzpatient, der Medikamente bekam. Ich hab ihn nochmal kpl durchchecken lassen, langsam trainiert und heute lebt er ohne Medikamente vollkommen beschwerdefrei !
Ihr schafft das ! Liebe Grüße
Silja
Gilt nicht fast überall das Gesetz, daß man einen über 20/40 Hund nur mit Sachkundenachweis führen darf !! Dann wäre doch die Frage, ab welchem Alter kann man den machen ?
Ich finds aber, egal ob legal oder illegal, unverantwortlich, ein Kind mit einem Hund loszuschicken. Damit übergebe ich dem Kind eine Verantwortung, die es weder einschätzen, noch bewältigen kann.
ZitatTSG § 11c Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Wirbeltiere an Kinder oder Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden
ZitatEntgegen einem ausdrücklichen Verbot des Hundehalters, führte ein 13jähriges Kind den Schäferhund des Onkels aus. Dieser hatte das Verbot damit begründet, daß sein Hund auf fremde Hunde und auf rote Autos seltsam aggressiv reagiert. Gleichwohl führte das Mädchen den Hund spazieren. Als ein roter Pkw dann auf der Straße erschien, spielte der Hund verrückt. Ein entgegenkommender 14jähriger Junge versuchte dem Kind auszuweichen, lief auf die Straße, wurde dort von dem roten Pkw erfaßt und schwer verletzt. Seine Klage gegen die 13jährige Hundeführerin hatte Erfolg. Trotz des ausgesprochenen Verbotes und der Begründung hierzu hätte sie nämlich und auch aufgrund ihres Alters erkennen können, daß der Hund in speziellen Situationen von ihr nicht beherrschbar ist. Zu einer solchen Weitschau ist auch ein 13jähriges Kind in der Lage und muß deshalb für die Folgen haften.
Oberlandesgericht Schleswig, Az.: 7 U 67/92
Kinderlose Grüße
staffy