Beiträge von Emmakind

    Zitat

    Lustig.

    Schreibst du das eigentlich nur, weil du dir evtl Ersatzforderungen potentieller Kunden vom Hals halten willst, oder hat das auch einen rechtlichen Hintergrund?

    Hast du keine Betriebshaftpflicht?


    Ich würde mich in diesem Fall rechtlich beraten lassen und ich bin mir recht sicher, dass es nicht so einfach ist, wie manche es gerne hätten :hust:

    HiHi...
    Is ja niedlich. :smile:
    Nein, ich habe keine Angst vor Ersatzforderungen ehemaliger Kunden. Nie was gravierendes Vorgefallen. :gut:
    Ich schreibe nur meine Meinung zu dem Thema. In den meisten Verträgen steht sinngemäß, das der Eigentümer für Schäden an seinem Tier selbst zahlen muss.
    Da in diesem Fall der Schädigende wahrscheinlich nicht greifbar sein wird, und der Pension nicht nachgewiesen werden kann das sie grob fahrlässig gehandelt hat wird der Geschädigte auf den Kosten sitzen bleiben.
    Ob das Fair und Gerecht ist, ist 'ne andere Frage.
    Und weiterempfehlen würde ich die Pension wahrscheinlich auch nicht. :down:

    Zitat

    Wo liegt denn der genaue Unterschied zwischen Besitzer & Eigentümer?

    Naja es steht drin, dass wir für artgerechte Haltung usw. sorgen müssen und die Vorbesitzer das Recht haben, jederzeit unsere Wohnung zu betreten um nach dem Tier und dessen ordnungsgemäßer Haltung zu schauen. Demnach behalten sie sich das Recht vor, ihn wegzunehmen. Weiß jemand wielange dieses Recht gilt?

    Bei Weitergabe des Tieres müssen sie ebenfalls informiert werden.

    Naja wie gesagt, haben nix bezahlt.

    Ist das der Wortlaut ?
    Kann ich mir nicht vorstellen. Stell dir vor die hätten das Recht jederzeit deine Wohnung zu betreten. :headbash:
    Das Recht hat niemand. Das würde gegen Artikel 13 des GG verstoßen (Unverletzlichkeit der Wohnung)
    Und wenn das im Vertrag stehen sollte, wäre er mMn "Sittenwidrig" und somit der Vertrag nichtig.

    Ohne Gewähr auf Richtigkeit. ;)