Das ist ja alles schön & gut was ihr schreibt, aber die Verträge sind bei allen Gewerbl. Tierpensionen einigermaßen gleich.
Du wirst der Pension keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, und welcher Hund deinen verletzt hat wird auch im Dunkeln bleiben.
Im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen das du den Arzt bezahlen musst.
Edit: So oder ähnlich steht es in fast allen Verträgen.
ZitatDer Tierhalter räumt der Tierpension das Recht ein, das Tier bei Erkrankung oder Verletzung einem Tierarzt der Wahl der Tierpension vorzustellen und ggf.. behandeln zu lassen.