Außerdem musst du dir die Folgen sehr genau vor Augen führen.
2000, damals als die Listen kamen, hatten wir einen AmStaff (42cm, 21kg ) und einen Riesenschnauzer (77cm und wegen HD dürr mit 39kg, normal wären eher knapp 50kg gewesen) mit kompletter Zivilausbildung, weil ehemaliger Armeehund.
Vor dem Vorfall in Hamburg hatte kaum jemand Angst vor dem Staff, der große Schwarze, dessen Gesicht man nicht erkennt, der war eine ganz andere Hausnummer, da wechselte auch schon mal jemand die Straßenseite, obwohl der Hund nichts machte.
Dann passierte das unsägliche Unglück in Hamburg. Kein Unfall, ein Unglück, das abzusehen war, denn den Behörden waren Hunde und Halter als problematisch bekannt und die Vorgänge auf dem Spielplatz in den Abendstunden waren auch kein Geheimnis. Niemand fühlte sich zuständig und das Unglück nahm seinen Lauf.
Es dauerte keine Woche, da hatte unsere Stadt im Ruhrgebiet, hunderte Kilometer von HH entfernt, eine Notstandsverordnung. 42 Rassen waren gelistet, Leinenzwang, Maulkorbpflicht, Leinenzwang im eigenen Garten wenn der Zaun keine 2m hat, die man nicht genehmigt bekommt.
Wenige Wochen später kam die erste Verordnung für NRW:
Unser Staff, der nie irgendetwas getan hatte, hatte jetzt einen MK und lief an einer max. 150cm langen Leine.
Hundeplatz fiel aus, weil der Zaun keine 2 Meter hatte.
Garten fiel ebenfalls aus, unser Zaun war 20cm zu niedrig und eine Erhöhung im Wohngebiet nicht erlaubt.
Es musste das "große" Führungszeugnis beantragt werden.
Eine Zeichnung der Wohnung mit Beschreibung des Liegeplatzes und der Schließanlagen musste her.
Artikel 13 GG galt nicht mehr für Hundehalter, jederzeit musste man das OA kontrollieren lassen.
Es wurde versucht einen Kastrationszwang durchzusetzen.
Die Sachkunde durfte man theoretisch und praktisch nachweisen, vorturnen auf dem Hundeplatz.
Theoretisch gab es die Möglichkeit einen Wesenstest abzulegen und den und/oder die Leine loszuwerden. Praktisch gab es keinen Test.
Die Gebühren waren astronomisch, hätte es auch noch eine Kampfhundesteuer gegeben, dann hätten wir als Studenten den Hund abgeben müssen.
Der Riese dagegen musste nur beim OA angemeldet werden, Sachkunde war wegen langjähriger Hundehaltung gegeben, gekennzeichnet und versichert war er auch.
Nach 6 Monaten mit MK und Leine gab es immer noch keinen Test.
Niedersachsen oder Hessen lagen nahe, also machte ich den Test in Hessen, Niedersachsen wäre mit gut 1000,- zu teuer gewesen.
In Hessen war es noch schlimmer. Wir machten einen Gassigang mit dem Gutachter. Hinter jedem dritten Zaun bellte und geiferte ein Hund. man durfte seinen Hund nicht ansprechen oder sonst wie beeinflussen. Und wehe der eigene bellt auch, Test nicht bestanden. An einer schmalen Brücke über einen Bach wurden die Hund abgedrängt und drohten ins Wasser zu fallen... Wer reagiert fällt durch. Es gab einen Scheinangriff und wehe der Hund weicht nicht zurück, durchgefallen... Schafe, Ziegen, Futterwegnahme von Fremden, Katzen... Hund muss alles ohne irgendeine Reaktion, die nicht freundlich oder ausweichend ist, überstehen...
Fiel der Hund in Hessen durch, dann durfte man ihn nicht mehr mit nach Hause nehmen. Anbinden und gehen war angesagt, denn der Hund wurde sofort getötet.
Und, Hand aufs Herz, kaum ein Familienhund irgendeiner Rasse besteht so einen Test.
Natürlich wurde der Test in NRW nicht anerkannt... Erst Anwalt und Presse änderten das. Über die Kosten reden wir besser nicht...
Gefährliche Hunde hatte ich schon einige, die werden aber von dem ach so sinnvollen Gesetz nicht erfasst. Dagegen hatte man für einen netten Familienhund massig Stress, Angst und Kosten, obwohl der Hund nie auffällig geworden ist.
Wenn man sich mit dem Thema befasst, dann weiß man, was man von solchen hirnlosen Listen halten muss.
Die Leute, die wirklich ein Problem sind, haben übrigens immer noch gefährliche Hunde. Hundekämpfe finden weiterhin statt. Und daran ändern die Gesetze gar nichts. Selbst mit Dienstaufsichtsbeschwerden bekommt man diese Brutstätten nicht weg, denn da trauen sich die Behörden einfach nicht hin.
LG
das Schnauzermädel