Hinzufügung:
Gewerblich/Familien- oder Hobbyzucht hat erstmal nichts mit "Böser Vermehrer / Guter Züchter " zu tun.
Erstmal gibt es die...
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
(Bundesanzeiger, Nr.36a, vom 22.02.2000. Herausgeber: Bundesministerium der Justiz)
"12.2.1.5.1) Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
- Hunde: 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen oder 3 oder mehr Würfe pro Jahr"
Dabei ist erstmal egal, ob man für die Welpen 1500,- oder 50,- Euro erzielt.
ABER das Finanzamt interessiert sich für alle Einkünfte, ob man nun Eis verkauft, angestellt ist oder Hunde züchtet. Sollte ein Züchter einen Gewinn erwirtschaften, muss er diesen dem zuständigen Finanzamt in der Steuererklärung mitteilen (Dh Geld, für das die Welpen verkauft wurden, minus alle zurechenbare Ausgaben für die Hundezucht). Übersteigen aber die Ausgaben die Erlöse üblicherweise (ausnahmsweise darf man auch mal etwas mehr erzielen), drückt das FA den "Liebhaberei"-Stempel drauf, und wenn alles so bleibt, zahlt man auf die Erlöse aus seiner Liebhaber-Zucht keine Steuern. Was hat das alles mit einem Gewerbe zu tun?
Wenn man Erträge ab einer gewissen Höhe erzielt, kann es finanztechnisch sinnvoll sein, ein Gewerbe auf eine Zucht anzumelden. Meldet man dann aber für Jahre wiederum nur Verluste an, kann das FA das Gewerbe wieder aberkennen. (Eine anfängliche "Durststrecke" ist aber gestattet; jedes Gewerbe muß ja erst in Schwung kommen). Kriegt man also diesen Gewerbeschein ausgestellt, ist man im Sinne des FA ein gewerblicher Züchter.
Zusammengefaßt: Wer 3 oder mehr fortpflanzungsfähige Hündinnen hält oder 3 oder mehr Würfe im Jahr macht ODER einen wer einen Gewerbeschein erteilt bekommt (oder beides), der ist ein gewerblicher Züchter. Das eine bedingt ja ein bißchen das andere, das will ich nicht bestreiten
.
Es gibt:
- Gewerbliche Züchter im VdH (oder anderen Verbänden) - zB mit 3 oder mehr Zuchthündinnen;
- Nicht gewerbliche Züchter im VdH - die zB eine Hündin besitzen und nur alle zwei Jahre einen Wurf machen;
- Echte "Welpenproduzenten" - die sind nach beiden Kriterien immer gewerblich, wegen der Gewinne die sie damit erzielen und der Anzahl der Hündinnen und Würfe;
- Der Rest: Sind die mit echten "Unfallwürfen" sowie jene, die zwar jedes Jahr geplant vermehren, aber nirgendwo registriert sind, ihre Hunde unter der Hand abgeben, und natürlich schwarz und steuerfrei (aber oft nicht gerade billig). Die sind dann ebenfalls "nicht gewerblich", aber deswegen noch lange nicht "gut".
Es gilt also wie zu allen Zeiten, Augen auf vor jedem Kauf, und natürlich vor allem beim Hundekauf, denn ein Hund ist keine Kaffeemaschine, die ich bei Nichtfunktionieren mal eben ins Geschäft zurückreiche.. Der Unterschied zwischen gewerbliche/nicht gewerbliche Züchter hilft da leider nicht so sehr viel weiter.
Zumal Begriffe wie "Liebhaber" oder "Familienzucht" doch nicht gesetzlich geschützt sind; dh auch wenn ich Hunderte von Welpen pro Jahr produziere, kann ich mich doch als "Liebhaber" der Rasse bezeichnen, oder meine ganze Familie beteiligen... 
Gruß!
Petra