Fabiana
Wie denn eingreifen?
Das kann ein Verein unter den Umständen nicht, so übel das ist.
Bist du erstmal Mitglied in einem Verein (bevor man Mitglied wird, können Bedenken geäußert werden und eine Aufnahme abgelehnt werden), dann musst du dich lediglich an die Regeln des Vereines halten und niemand kann die wieder herauswerfen oder sonstwie reglementieren.
So, jetzt hat man als Verein also 3 Ansatzpunkte:
-die formalen Zuchtvoraussetzungen, also Zuchtzulassung, Pausen für die Hündin, etc.
Da hat er alles richtig gemacht, keine Beanstandung möglich.
-die tierschutzgerechte Haltung
Da gab es genügend Mängel. Aber ein Verein ist eben nur ein Verein, keine rechtliche Instanz. Und durch das Veterinäramt wurde dem Herrn regelmäßig bestätigt, dass keine, bzw. nur kleine und auf Anordnung auch beseitigte Mängel vorliegen. Da kann man dann auch wieder nichts machen, denn wenn ein staatliches Organ eine tierschutzgerechte Haltung bescheinigt, dann kann ich als einfacher Verein nicht dagegen anstinken. Sowohl das Verbandgericht, als auch jedes Zivilgericht wird dem Züchter Recht geben, zähneknirschend und mit der Faust in der Tasche, aber da gibt es dann keinen Handlungsspielraum.
-der Umgang
Gleiches Problem wie mit der Haltung. Ich kann jemanden wegen unsportlichen Verhaltens ausschließen, aber eben nicht wenn eine höhere Instanzdas Verhalten als ok einstuft. Und ein Amtsvet ist eine deutliche höhere Instanz als ein Verein. Mehr sind SV und VDH nicht, es sind Vereine und die haben da einfach keine Rechte.
LG
das Schnauzermädel