Hallo!
Generell bin ich der Meinung, welche Leine man wo braucht, hängt ganz stark vom jeweiligen Hund und Halter ab.
Ich gehe jetzt mal von NRW aus, wir haben hier ein Landeshundegesetz und das fordert, den Hund an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen.
Manche Gemeinden konkretisieren das in ihrem Ortsrecht, in Bochum darf die Leine in bestimmten Bereichen (Volksfeste, volle Innenstadt, etc.) nicht länger als 1,5m sein. Die Stadt Essen sieht diese kurze Leinenvariante auch für Parks, Gewässerränder, usw. vor :kopfwand: .
Normalerweise kann man davon ausgehen, das eine Leine bis 1,5m als geeignet gilt, wenn viel Begenungsverkehr herrscht oder die Fläche begrenzt ist (z.B. U-Bahn). In Parks und Grünanlagen (außer in Essen :kopfwand: ) sollte niemand etwas gegen eine vernünftig geführte Flexi sagen können und an Orten mit guter Übersicht und ausreichend Platz ist auch eine 20m-Schlepp geeignet.
LG
das Schnauzermädel