Die VDH-PO sagt: "Hörzeichen sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. (Gilt für alle Abteilungen)"
Du kannst also durchaus andere Hörzeichen verwenden. Beim Abrufen kannst du auch den Namen des Hundes rufen, allerdings ohne weiteren Zusatz - entweder "Hier", "Komm" oder z.B. "Leo", "Leo Hier" ist ein Doppelkommando und kostet 2 Punkte.
Verwendest du den Namen des Hundes, der Rufname unterscheidet sich aber vom Namen in der Ahnentafel, dann meldest du dich einfach etwas anders an: "Mona Muster mit Max von Musterhausen, genannt Möhre meldet sich zur Unterordnung." Benutzt du den Hundenamen nicht, brauchst du nur den Namen in den Papieren.
Eigentlich brauchst du ja sowieso erstaunlich wenig Kommandos
.
Es gibt übrigens noch eine Besonderheit in Abteilung C, wenn du den Hund ums Revier geschickt hast, musst du ihn ja erst rufen und dann weiterschicken, hier ist "Leo Hier" erlaubt und kein Doppelkommando.
LG
das Schnauzermädel