So wie sich der Käufer den Züchter aussucht, sucht auch der Züchter den Käufer aus.
Das darf man nicht persönlich nehmen, wenn sie nicht doch, wenn man ganz ehrlich zu sich selbst ist, Recht haben.
Wird man wegen einer Hochhauswohnung im Ballungsraum von einem Kangalzüchter abgelehnt, dann sollte man in sich gehen und de Rassewahl überdenken.
Aber wenn der Züchter sich z.B. mehr als nur Ausstellungsbesuche zur Nachzuchtbeurteilung wünscht (das sollte man ruhig leisten, da tut man etwas Gutes für die Zucht), weil er seine Hunde am liebsten in absolut motivierter Ausstellerhand sieht und man mag das nicht, dann passt es einfach nicht. Das ist kein Drama.
Wir hatten 27 Jahre Riesenschnauzer und kennen im Verein viele Züchter persönlich. 25 Jahre haben wir diese Hunde in Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern gehalten, sind notfalls umgezogen, wenn ein alter Hund die Treppe in die erste Etage nicht mehr schaffte, etc.. Trotzdem gibt es Züchter, die verkaufen nur an Eigenheimbesitzer, weil sie Angst haben, dass Hund ganz schnell wegen Bellen, Treppenproblemen oder ähnlichem abgegeben wird. Da kann man natürlich versuchen zu argumentieren, dass man so etwas bisher immer geregelt bekommen hat und dass Hunde, die in Häusern mit Garten leben, oft nicht regelmäßig Gassi gehen, manchmal nicht ins Haus dürfen und so weiter. Aber es ist eben seine Einstellung und sein gutes Recht. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass er mir einen Hund mit Bauchweh verkauft und nicht überzeugt ist. Ich kaufe schließlich auch keinen Hund mit Bauchweh und ohne volle Überzeugung.
Wenn es nur an solchen "Formalitäten" scheitert, dann muss man sich das nicht zu Herzen nehmen und weitersuchen.
Man muss den Züchter seines Hundes nicht lieben, man nimmt schließlich nur den Hund in die eigene Familie auf und nicht den Züchter, aber ein Mindestmaß an ähnlicher Grundhaltung und Sympathie sind sehr angenehm.
Knautschgesicht
Du wirfst gewerblich und gewerbsmäßig durcheinander.
Gewerbsmäßig bin ich als Züchter lt. Gesetz schon, wenn ich eine intakte, alte Hündin halte, die vom Veren aus nicht mehr zuchtzugelassen ist, mit einer deutlich jüngeren meinen allerersten Wurf mache und noch eine weitere intakte Hündin halte, das kann auch ein Tierschutzmix sein. Lt. Gesetz sind das dann 3 zuchtfähige Hündinnen.
Die gewerbliche Zucht ist im VDH verboten, die gewerbsmäßige läßt sich gar nicht vermeiden, wenn man mehrere Hündinnen hält.
LG
das Schnauzermädel