Och, bleib erstmal gelassen!
Du gehst morgen zum Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro (wer auch immer bei euch zuständig ist) und beantragst das polizeiliche Führungszeugnis Belegart O (das ist das behördliche).
Du vereinbarst mit dem Amtsveterinär einen Termin zur Abnahme der Sachkundeprüfung, die darf jeder machen, da brauchst du keinen Grund.
Du schließt für den Hund eine Haftpflichtversicherung ab (z.B. Agila, Uelzener oder andere, die einfach Sokas aufnehmen).
Falls erforderlich lässt du den Hund chippen.
Du meldest den Hund beim Stadtsteueramt an.
Du füllst einfach den Antrag auf eine Genehmigung zur Haltung aus. Den Nachweis über die Haftpflichtversicherung, die Chipnr., eine Kopie der Rechnung vom Führungszeugnis und einen Hinweis auf den Termin beim Amtsvet legst du bei.
Wenn der Hund älter als 6 Monate ist, dann gehst du NUR mit kurzer Leine und Maulkorb mit dem Hund raus. Erwischt man dich mit dem Hund ohne Maulkorb oder Leine hat das Amt die Möglichkeit deine Zuverlässigkeit anzuzweifeln.
Wenn du das alles tust, dann zeigst du guten Willen und das macht einen guten Eindruck. Denn die Erlaubnis zur Haltung des Hundes hängt vom guten Willen der Beamten ab, eigentlich müssten sie ablehnen.
Geh zum zuständigen Tierheim. Finde heraus, wie schlecht die Vermittlungschancen für so einen Hund sind und was die Versorgung des Hundes die Gemeinde pro Jahr kosten wird. Das ist nämlich ein gutes Argument
. Rede dann mit dem zuständigen Mitarbeiter im Amt. Versuche ganz ruhig zu bleiben, der macht auch nur seinen Job. Fluchen kannst du, wenn du raus bist.
Wenn du einen wirklich guten Anwalt brauchst, schreib mir eine Mail. Es gibt in NRW einige Spezialisten in Sachen Soka, einer hat mir auch schon sehr geholfen.
LG
das Schnauzermädel