Ich denke, man muss da unterscheiden zwischen Haftung und Schuld.
Natürlich ist man nicht schuld, wenn eine Fremder über den Zaun klettert und vom Hund gebissen wird, aber die Hundehaftpflicht übernimmt trotzdem die Kosten, falls es nötig wird.
Das die Versicherung (abgeschlossen für ein Tier, von dem immer eine Gefahr ausgeht, weil es ja nicht nachdenkt, bevor es handelt) für einen gebissenen Einbrecher aufkommt, wenn man seinen Hund im unabgeschlossenen Hof ohne Maulkorb rumlaufen lässt, ist doch gut. Das zeigt doch, dass es nicht als Fahrlässigkeit behandelt wird, wenn ein Hund so gesichert ist, sondern akzeptiert wird.
Wenn einem Schuld angerechnet würde, weil der Hund ohne Maulkorb hinter einer unverschlossenen Tür gehalten wurde, würde die Versicherung die Zahlung wahrscheinlich wegen Fahrlässigkeit verweigern. Darüber könnte man sich dann aufregen, aber das ist ja nicht der Fall.
Und ob der Richter überhaupt entscheidet, dass der Hundehalter zahlen muss, ist wieder eine andere Sache und kommt auf den jeweiligen Richter an.
Da kann schon eine Mitschuld des Eindringlings angerechnet werden.
Lg Christine