Beiträge von Snoop

    Ich denke, man muss da unterscheiden zwischen Haftung und Schuld.

    Natürlich ist man nicht schuld, wenn eine Fremder über den Zaun klettert und vom Hund gebissen wird, aber die Hundehaftpflicht übernimmt trotzdem die Kosten, falls es nötig wird.

    Das die Versicherung (abgeschlossen für ein Tier, von dem immer eine Gefahr ausgeht, weil es ja nicht nachdenkt, bevor es handelt) für einen gebissenen Einbrecher aufkommt, wenn man seinen Hund im unabgeschlossenen Hof ohne Maulkorb rumlaufen lässt, ist doch gut. Das zeigt doch, dass es nicht als Fahrlässigkeit behandelt wird, wenn ein Hund so gesichert ist, sondern akzeptiert wird.

    Wenn einem Schuld angerechnet würde, weil der Hund ohne Maulkorb hinter einer unverschlossenen Tür gehalten wurde, würde die Versicherung die Zahlung wahrscheinlich wegen Fahrlässigkeit verweigern. Darüber könnte man sich dann aufregen, aber das ist ja nicht der Fall.

    Und ob der Richter überhaupt entscheidet, dass der Hundehalter zahlen muss, ist wieder eine andere Sache und kommt auf den jeweiligen Richter an.
    Da kann schon eine Mitschuld des Eindringlings angerechnet werden.

    Lg Christine

    Mach mich an deinem Post "stört" ist, dass du zwar einen guten Rat gibst, aber nicht wirklich schreibst, wie die Leute das umsetzen sollen.

    Entweder lesen es Leute, die eh schon wissen, was sie wie mit ihrem Hund machen können, dann ist es ja egal.

    Oder es lesen Leute, für die diese Anregung neu und nützlich wäre, aber leider schreibst du ja nicht, wie sie es genau machen können.
    Auf die Frage, was du denn mit Apportieren meinst, antwortest du gar nicht, oder du schreibst, dass dieses Post nicht dazu dient, ins Detail zu gehen...

    Das ist einfach zu wenig Info für eine echte Hilfe.

    Ansonsten finde ich den Ansatz, Vorschläge für einen besseren Umgang mit dem Hund vorzuschlagen, bevor es zu Problemen kommt, ganz gut.

    Lg Chrisitne

    Hi,

    wieso ist dein Hund denn satt? Fütterst du ihn vorher?

    Normalerweise sollten einzelne Clickereinheiten nicht länger als ein bis zwei Minuten sein. Dann ist Pause angesagt. Das kannst du so drei mal hintereinander machen. Wenn die Leckerchen höchstens erbsengroß sind, kann dein Hund doch davon nicht satt sein.

    Wenn du diese Clickerzeiten dreimal am Tag wiederholst, kann er doch immer noch nicht satt sein.
    Und viel mehr würd ich persönlich auch nicht machen. Kommt vielleicht auf den Hund an...

    Ich weiß jetzt auch nicht, wieviel du so über den Tag mit dem Hund machst, aber wenn du ihn im Laufe des Tages mit diesen Minileckerchen satt bekommst, machst du wahrscheinlich wirklich zuviel... ;)

    Lg Christine

    Hallo,

    Natürlich hast du recht, es ist sinnvoll, den Hund unterwegs zu fordern und zu beschäftigen. Dein Vorschlag klingt allerdings ein bisschen so, als sollte man seinem Hund während des Spaziergangs "Bällchen werfen", damit er rennt und sucht.

    Das ist aber sicher nichts, was das Miteinander fördert.

    Wenn man sowas macht, sollte man wirklich an der Impulskontrolle arbeiten. Dann wär es auch hilfreich für die "geplagten" Jagdhundehalter.

    Wirkliche Auslastung und sinnvoll für die Bindung ist ein halbwegs ordentliches Dummytraining.
    Aber dann ist es schon nicht mehr einfach und unaufwändig. Sondern es gehört viel Training und Üben dazu, dass der Hund wirklich nur holt, wofür er geschickt wurde, und auch wirklich erst los läuft, wenn man ihn schickt.

    Lg Christine

    Hi,

    ich weiß nicht wirklich, wie es mit der Mitschuld der Jugendlichen gehandhabt würde, deshalb will ich dazu nichts schreiben.

    Aber ich möchte was zu "der Hundehalter ist immer Schuld" schreiben:

    Es geht überhaupt nicht um Schuld, wenn der Hund einen Schaden verursacht. Denn die Versicherung berücksichtigt ja den Umstand, dass der Hund nicht überlegt und nicht nach morlischen Grundsätzen handelt. Ebenso, dass er sich furchtbar erschrecken kann vor Dingen,die einen Menschen nicht beunruhigen würden.

    Zum Glück. Denn dadurch kommt sie auch für Schäden auf, an denen der Hundehalter gar keine Schuld hat, da er keinen Einfluss darauf hat.
    (Z.B. Hund erschrickt sich vor einem Geräusch, springt zur Seite, Leine rutscht dem Besitzer aus der Hand, Hund rennt vor Auto und ein Unfall passiert. Keine "Schuld" des Besitzers, aber der Autofahrer bekommt seinen Schaden trotzdem ersetzt. Der Vorteil erschließt sich uns frühestens dann, wenn es nicht unser Hund war, sondern unser Auto ;-)

    Dafür haben wir Versicherungen.

    Unsere Anwältin für Tierhalter-Recht hat mir übrigens gesagt, dass es nicht aus Schuldeingeständis gerechnet wird, wenn auf dem Schild steht "Vorischt, bissiger Hund!".

    Zur Frage selbst finde ich, dass Silke hier einen sehr sinnvollen Tipp gegeben hat. Der Vorschlag ist doch klasse!!!

    Lg Christine

    Das hör ich alles zum ersten Mal und ich hatte viele Probleme mit Snoop. Er war stark leinenaggressiv und auch sehr schnell für eine Keilerei zu haben.
    Ich hab intensiv dran gearbeitet, mit Hilfe von meiner sehr guten Trainerin. Wir haben es ganz toll hinbekommen und Snoop läuft mittlerweile entspannt, sogar an bellenden, Hunden vorbei.

    Noch nie hat es allerdings eine Rolle gespielt, ob Snoop vor mir läuft, oder neben mir.

    Klar, wenn ich seine Aufmerksamkeit für die Begegnunsgssituation auf mich gelenkt habe, musste er schon auf meiner Höhe laufen. Das muss er bei Begegnungen immer noch machen. Zu anderen Hunden darf er erst nach Absprache mit dem Besizter oder wenn der Hund auf ihn zu läuft.

    Aber außerhalb von Begegnungen läuft er wie er will. Nur einen Radius muss er einhalten.

    In der Regel läuft er vor mir und das ist mir auch sehr wichtig, denn dann kann ich ihn sehen. Ich will mich doch nicht immer nach meinem Hund umdrehen müssen.
    Und ich will auch nicht, dass er ewig neben mir dappt und keinen entspannten Freiraum hat.

    Mit den Hundewelten-Leuten hatte ich auch mal ganz kurz zu tun. Ganz kurz!!!

    Lass dich nicht verunsichern. Ich war damals auch geknickt, als ich von der ersten Trainerin (s.o.) gesagt bekam, der Hund hätte ja null Bindung zu mir, weil er vor mir lief. Das stimmt auch gar nicht, aber das wusste ich ja damals nicht.

    Informier dich lieber auch noch wo anders. Kannst dich ja dann entscheiden, was dich am meisten überzeugt.

    Lg Christine

    Hi,

    als ich Kind war, hat meine Oma mal einen, aus dem Nest gefallenen, Vogel mit nach Hause gebracht.
    Wir haben ihn aufgezogen (mit Kellerasseln, Hackfleisch und Haferflocken, den Gestank von dem Futter vergess ich nie....). Es ist eine kleine Türkentaube draus geworden. Aristides.

    Aristides lebte frei in unserem Garten (wir wohnen am Wald) und hat mich oft von der Schule abgeholt (er ist mir auf dem Heimweg ein paar Meter vor dem Haus entgegengeflogen und hat "ruguht").
    Er konnte auch Kunststücke, Slalom durch die Beine z.B.

    Leider wurde er eines Tages von einem Waldkauz erlegt. :| Tja, so ist das mit freilebenden Tieren, Gefahren überall. Aber es waren mindestens 3 schöne Jahre.

    Im Urlaub hab ich mal auf dem Misthaufen eine Maus entdeckt, die dann für eine Woche in meiner Hemdtasche gelebt hat. Sie war sehr zahm. Warum, weiß ich nicht. Nach dem Urlaub hab ich sie wieder auf dem Misthaufen in die Freiheit entlassen.

    Im Moment hat bei uns kein Wildtier eine Chance, sehr zahm zu werden. Snoop passt auf unserer Terrasse auf, dass sich keines zu sicher fühlt... :/

    Lg Christine

    Zitat

    Und mit dem Schild gibst du sogar zu, einen gefährlichen Hund zu haben.


    Nein, das stimmt nicht.
    Ich habe dazu auch die oben erwähnte Anwältin gefragt und sie sagte, es ist völlig egal, was auf dem Schild steht. Es wird nicht als Schuldeingeständnis gesehen. Man kann also ruhig "Vorsicht, bissiger Hund!" auf dem Schild stehen haben, zur Abschreckung!

    Was den Einbrecher angeht, ist es leider tatsächlich so, dass dem sogar ein Schadenersatz zusteht, wenn er vom Hund gebissen wird. Aber wahrscheinlich findet sich da eher selten ein Richter, der das so behandelt.
    Beißt ein Hund einen Briefträger, der trotz Schild den Hof betritt, ist man für den Schaden schon aufzukommen!

    Lg Christine