Ich weiß nicht was du hast. Mein Hund wurde auch schon mehrmals übel verletzt und wenigstens einmal stand er schwer unter Schock, was auch einige Tage lang anhielt. Ich habe für die Situation erstmal Verständnis.
Ich habe lediglich gesagt ich würde nicht direkt zum Ordnungsamt rennen, wenn die Hundehalterin nicht völlig unbelehrbar ist.
Für mich hörten sich deine Schilderungen an, als ob die Hundehalterin einfach unaufmerksam war, es ihr leid tut, sie ihre Schuld einsieht und den Schaden begleichen will. Und mehr geht halt einfach nicht an Wiedergutmachung.
Wenn dem nicht so ist, sie ihren Hund weiterhin nicht unter Kontrolle hat und nicht für den Schaden aufkommt DANN würde ich auch zum Ordnungsamt gehen. Aber nur dann.
Aber was schreib ich, von mir willst du ja sowieso nichts mehr wissen. Ich hab immerhin einen spitzohrigen grauen Mischling - könnte ja ein Schäferhund drin sein ![]()