Ich kenne das als Privatpatient/Selbstzahler so, dass die Einzugsstelle, an die die Forderung abgetreten wurde, definitiv eine Rechnung mit typischerweise 30 Tagen Zahlungsziel schickt. Die Post müsste also von denen kommen.
Grundsätzlich kann man medizinische Aufwände als besondere Aufwände geltend machen, wird aber erst ab einer gewissen Höhe vom FA akzeptiert (irgendwas um die 6% des zu versteuernden Einkommens oder so? ).
Ich bin Kassenpatient, habe aber eine Krone bekommen und dabei nicht nur das "Kassenmodell" gewählt. Die geben ihre Rechnungslegung halt an einen externen Anbieter (DZR) weiter.
Möglich ist halt auch, dass es zum Quartalsende kommt.
Davon ab reiche ich die Rechnung eh noch bei meiner Zahnzusatzversicherung ein.