Ein Frauenarzt kann dich zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft krank schreiben, pro Diagnose quasi 6 Wochen. Danach würdest du Krankentagegeld beziehen.
Dafür ist es jetzt zu spät, aber wenn irgendwer denkt er ist nicht mehr arbeitsfähig dann noch am gleichen Tag beim Arzt anrufen. Ärzte können rückwirkend krank schreiben, müssen sie aber nicht. Da hilft es wenn man es schon mal angemeldet hat, wenn man bspw. den Weg zur Praxis nicht schafft an dem Tag. Alternativ kann man ja jemanden rum schicken.
Nur via Zuruf krank schreiben geht eigentlich nicht, man sollte immer vorstellig werden. ABER bei Schwangeren sehen es die meißten etwas entspannter.
Mit der elektronischen AU Übermittlung ist es auch oft weniger Weg. Der Teil der AU für die Krankenkasse kann von der Praxis elektronisch übermittelt werden und der AG muss es sich da abrufen. Heißt als AN meldet man sich beim AG nur noch krank und der müsste sich mit der KK in Verbindung setzen.
Es bleibt nur noch der Ausdruck für den Versicherten, den könnte man beim nächsten Termin mitnehmen.
Was Anderes ist es mit dem Beschäftigungsverbot.
Und was den Ultraschall angeht, ist ganz unterschiedlich. Nach Strahlenschutzgesetz greift da der Schutz des ungeborenen Lebens vor übermäßigem Ultraschall, deswegen sind nach Richtlinien auch nur die 3 Standardultraschalle vorgesehen.
Je nach Frauenarzt oder Schwangerschaftsverlauf oder Anamnese gibt es aber Ärzte die zumindest "mal kurz den Schall drauf halten" ob Herzaktion da ist.
So meine Praxiserfahrung von "hinter dem Tresen". Ich wünsch euch allen eine schöne Schwanger- und Mutterschaft und bin hier wieder still.