Ernalie Genau, das Beschäftigungsverbot darf durch den behandelnden Gyn nur ausgestellt werden, wenn das Leben der Mutter bedroht sind. Auch wenn es hart ist, das Leben des Kindes zählt da eigentlich nicht.
Der Arbeitgeber/Betriebsarzt/Amtsarzt hat einzuschätzen ob der Arbeitsplatz geeignet ist ggf. angepasst werden kann oder ob man die Schwangere einfach auf eine andere Stelle versetzen kann.
Begreifen ganz viele nicht und werden nicht böse, weil so mancher bei der Krankenkasse sagt das der Gyn das natürlich ausstellen kann. Bekloppt wird es, wenn eine, die eben genau solche Gefährdungsbeurteilungen schreibt, sagt dass ihr Arbeitsplatz perfekt für Schwangere ist aber auf genau das BV durch den Gyn pocht weil der AG es ihr eben nicht ausstellt. Bis auf Übelkeit hat sie aber nix.
Oder die Hormone vernebeln das Hirn.
Aber ich hab auch die coolen werdenden Mütter, die berichten das ihr Schrebergarten aussieht wie ein Dschungel und sie alibimäßig mal Unkraut zupfen. Oder die, die um ihren Pflegejob "trauern" weil das manchmal, eigene Worte, entspannter als zuhause mit den Kids ist.