Also bei uns war das so geregelt, dass wir Cheyenne "angezahlt" haben ... und bis zur völligen Leistung auch keine Gegenleistung, d.h. sie blieb rechtlich so lang in Besitz der Züchter, bis wir die restliche Summe auch gezahlt haben! (Anzahlung mit 6 Wochen ... den Rest bei Abholung ... bis dahin und drei Wochen danach konnte der Vertrag von mir noch rückgängig gemacht werden ... kam garnicht in Frage
)
Im übrigen ist das bei allen "Sachen" so ... man muss da zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden!
Selbst wenn der Hund in meinem Besitz ist, geht das Eigentum erst über, wenn die Gegenleistung vollständig erbracht ist ... zahlt man nicht, dann wird gemahnt ... uns letztendlich kannder Vertrag aufgehoben werden, sodass der Hund auch wieder in den Besitz des Züchter übergehen muss!
Im Grunde ein stink normaler Kaufvertrag geregelt nach BGB ... da es sich beim Hund um eine Sache handelt!
So Klugscheißerei beendet ... ein bisschen was hat das BWL-Studium wohl doch gebracht!
LG
Edit: Ratenzahlung finde ich immernoch besser, als in einer Summe Schulden zu machen!