Ich würde da auch nichts versuchen mit bestreiten etc.
Versetz Dich mal in die Lage vom Ordnungsamt: ist ja fast ein Klassiker. Leinenpflicht mißachtet, Hund nicht unter Kontrolle, Beißvorfall.
Je nachdem, wieviele Vorfälle dieser Art schon auf dem Tisch gelandet sind - es wird sich ein gewisser Gedankengang im Kopf des Mitarbeiters manifestieren und der lautet: 20 Euro Strafe und ein Schild, sind ganz offensichtlich nichts, was die Hundehalter abschreckt, wegen denen wir eigentlich Leinenpflicht verhängt haben.
Und genau hier kommt Dein Einsatz: nämlich den Herrn zu überzeugen, dass es in Deinem Fall nicht nötig ist, noch eins oben drauf zu setzen.
Heißt:
Du bedauerst den Vorfall und entschuldigst Dich.
Du siehst Deinen Fehler ein, Du hast Dich in der Zuverlässigkeit des Abrufes verschätzt. Dazu stehst Du.
Du hast das Bestehen der Leinenpflicht übersehen. Bitte darum Dir eine Liste mit allen leinenpflichtigen Gebieten im Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamt zukommen zu lassen, damit Du Dich in Zukunft im Vorfeld besser informieren kannst.
Du hast bereits einen Plan ausgearbeitet, wie Du dieses Defizit beseitigen wirst.
Du schilderst diesen Plan z.B. Schleppleine, Maulkorb etc.
Mit ein wenig Glück überzeugst Du den OA-MA davon, dass Du nicht zu den "unbelehrbaren" HH gehörst - und es bleibt bei der Strafe.