Nun gut, aber lasst uns doch nochmal den Fall des kleinen Jungen aufgreifen. Mal angenommen die Fakten stimmen so in etwa...
Die Familie x legt die Hundehalterprüfung ab und legt sich den besagten Hund zu. Das Kind liegt zu der Zeit noch im Kinderwagen, alles läuft bestens. Mit gut nem Jahr fängt der Kleine wie jedes Kind an zu laufen, es funktioniert immer noch. Dann kommt die Zeit, wo das Kind aktiver wird und auf einmal tauchen Probleme auf.
Gut, der Hund wird zur Oma abgegeben. Die hat vor Jahren, als sie sich den Boxer zugelegt hat, ebenfalls eine Halterprüfung abgelegt.
Nun kommt die Situation, wie sie sie im Interview selbst beschreibt. Sie sperrt das Tor auf, geht mit dem Jungen auf den Hof und während sie sich umdreht und zusperren will, beginnt der Hund auf den Jungen loszugehen, reißt ihn weg. Die Zeit reicht nicht aus, um das Tor wieder zu öffnen und den Jungen aus der Schusslinie zu bringen.
An welcher Stelle hätte der Hundeführerschein hier genutzt??
Der einzige Weg, der es vermieden hätte, wäre gewesen: Oma geht rein, sperrt den Hund weg und lässt dann das Kind rein. Hat sie aber nicht. Dafür hätte sie wissen müssen, dass der Hund bereit ist, Ernst zu machen. Lernt man das tatsächlich in der Form im Sachkundenachweis, einschätzen zu können, wann beim Hund der Punkt x erreicht ist??
Das kann ich mir schwer vorstellen....