Das Tierschutzgesetz regelt nicht einzelne aggressive Handlungsweisen, aber spricht davon, dass einem Wirbeltier nicht unnötig Schmerz zugefügt werden darf.
Jetzt gibt es bestimmt einige, die meinen, dass Erziehung nur mit Gewalt einher gehen kann und das Schlagen mit der Zeitung harmlos finden.
Jede Art von Gewalt ist aber ein kleiner oder großer Offenbarungseid.
Darüber sagt das Tierschutzgesetz nichts.
LG, Friederike