das halte ich für quatsch - warum sollte man bei mehr als 2 gleich rassigen hunden/Hündinnen gleich eine Zucht anmelden müssen ?
Es kommt doch darauf an, ob du, bzw. die TS dann eine Rassehundezüchterin wäre, welches sich ja auch noch mal unterscheidet zwischen gewerbliche Nebenerwerbszüchter und gewerbliche Vollerwerbszüchter.
Neu wäre mir allerdings, dass schon bei 2 intakten, also Zuchtfähigen Hündinnen dies als anmeldepflichtige gewerbliche Zucht gälte.
und da die hunde ja in den 2 jahren dein Besitz waren, und sie DEINE Hunde versorgt hat (TA,Futter etc) denke ich dass du diese Kosten erstatten musst.
wir hatten einen ähnlichen Fall - da ging es um eine gemeinschaftliche Hündin - auch dort musste der eine Besitzer die Unterhaltskosten übernehmen - Gericht urteilte so.
Jupp, da ist was dran.
Darüber sollte doch das Gerichtsurteil etwas aussagen können, oder habt ihr euch verglichen?