ZitatIch würde an deiner Stelle aber keine Eidesstattliche Erklärung abgebe, sollte da irgendwer doch irgendwie etwas anderes beweisen können (frag mich nicht wie, aber man weiß nie), dann bist du dran ... wegen ...
... Urkundenfälschung ? ? ? ich weiß es nicht ... jedenfalls hab ich das so an der Uni gelernt (hab nur 2 Rechtscheine gemacht!).
Wäre dann doch eher ein 'dran sein' wegen Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt ![]()
Aber du hast schon Recht aussiemausi, eine EV abgeben will wohl überlegt sein.
Ich würde dem OA nichts grundlos beweisen ![]()