Wie geht es denn deinem Hund heute, hat er sich schon erholt?
Beiträge von network
-
-
Könnte man im Umkehrschluss fragen, wo all oder ein großer Teil der von ihm im Rudel gehaltenen Hunde sonst wären?
Oder sehe ich es falsch, dass er schwer bis gar nicht vermittelbare Hunde hält?
Edit: Schlaubi war wieder schneller

-
Okay Abessinierin, dann scheitert dein Vorwurf oder meinetwegen auch nur Vergleich schon an der simplen Tatsache, dass Milan dies eben beruflich tut, Mitarbeiter arrangiert usw.
1 zu 1 mit deinem Alltag kannst du das nicht gleich setzen
-
Abgesehen davon, dass ich die Frage für irrelevant bis impertinent halte, weshalb er sich ein großes Rudel hält, kann man den Rückschluss des nicht auf alle Hunde eingehen können, auch auf Einhundhalter übertragen - es gibt genug HH, welche nicht mal 'auf nur einen Hund' eingehen können, bzw. damit überfordert sind.
Was ich hier alles hätte, bei genügend Platz, Zeit und auch finanzieller Mittel, darüber schweige ich mich aus, Träume muss Frau auch mal für sich behalten können

-
Zitat
Pech gehabt Mädels: Bordy und ich sind verlobt. Ich heirate meinen bösen Zwilling

Pöh du willst ja nur dein Rudel vergrößern

Aber ich gönne dir Bordy, so wird endlich mal was aus deinen 4-Beinern

-
Urteile aus '85 und kaum spätere zu zitieren bringt recht wenig puckishGirl, es gibt zig aktuellere, auch von höheren Instanzen als den AGs.
Dann hast du ja schon bald Hausverwalter freundlich gut die Hälfte deiner Haustiere aus der Wohnung verbracht, wäre wünschenswert, wenn sie sich damit zufrieden geben.
Die Frage eines Aquariums, bzw. die Anzahl der Fische ist wohl weniger relevant, als die Frage eines aufkommenden Schadens durch Wasseraustritt - verdammter Bürokratismus in D, gegen alles soll man abgesichert sein

-
In erster Linie ist der Vertragspartner einer Hausverwaltung der Eigentümer und nicht der Mieter FLuffy.
-
Eben Wooni, es wird oft Verwaltung mit Vermieter verwechselt

Und eine 'gehende' Verwaltung wird sich nicht freiwillig die Blöße geben (aus deren Unterlagen geht nicht immer alles hervor), dass Frau Lieschen Müller vor geraumer eine Zusage den Mietern im 11. Stock erteilte, ohne darüber einen Aktenvermerk gemacht, oder den Vermieter informiert zu haben....
-
Ja das ist auch ein Unterschied, die Verhältnismäßigkeiten sollte schon stimmen und ein Balkon gehört übrigens auch zu einer Wohnung.
Weiß nicht, ob dies das aktuellste Urteil ist, bzw. der Aus dessen, aber uninteressant ist es dennoch nicht.
-
Mündliche Vereinbarungen können im Zweifelsfalle genauso wenig wert sein, wie schriftliche vorm Kadi zerpflückt werden können und die vorige Hausverwaltung gibt sich ja ob der mündlichen Zusage von vor 2 Jahren ahnungslos, ärgerlich aber leider nicht selten.
Neue Hausverwaltungen versuchen immer erst mal 'ihre' Vorstellungen zu realisieren.
Da aber laut deines Zitates im MV nur die Rede von einer Zustimmung des Vermieters und nicht von einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters bezügl. Hundehaltung ist, kommt es auf den längeren Atem an. ABER hast du die mündliche Zustimmung ausschließlich vor 2 Jahren von der Hausverwaltung erhalten, oder von deinem Vermieter? Oder ist die Hausverwaltung der Vermieter?
Ich denke du solltest abwarten, was der befreundete RA dazu sagt. Die Hausverwaltung wird wohl keinen Streit scheuen. Gab es ein Begehungsprotokoll, in dem die Anzahl deiner Tiere aufgelistet ist?