Beiträge von network

    Abgesehen davon, dass ich die Frage für irrelevant bis impertinent halte, weshalb er sich ein großes Rudel hält, kann man den Rückschluss des nicht auf alle Hunde eingehen können, auch auf Einhundhalter übertragen - es gibt genug HH, welche nicht mal 'auf nur einen Hund' eingehen können, bzw. damit überfordert sind.

    Was ich hier alles hätte, bei genügend Platz, Zeit und auch finanzieller Mittel, darüber schweige ich mich aus, Träume muss Frau auch mal für sich behalten können :roll:

    Urteile aus '85 und kaum spätere zu zitieren bringt recht wenig puckishGirl, es gibt zig aktuellere, auch von höheren Instanzen als den AGs.

    Dann hast du ja schon bald Hausverwalter freundlich gut die Hälfte deiner Haustiere aus der Wohnung verbracht, wäre wünschenswert, wenn sie sich damit zufrieden geben.

    Die Frage eines Aquariums, bzw. die Anzahl der Fische ist wohl weniger relevant, als die Frage eines aufkommenden Schadens durch Wasseraustritt - verdammter Bürokratismus in D, gegen alles soll man abgesichert sein =)

    Eben Wooni, es wird oft Verwaltung mit Vermieter verwechselt ;)

    Und eine 'gehende' Verwaltung wird sich nicht freiwillig die Blöße geben (aus deren Unterlagen geht nicht immer alles hervor), dass Frau Lieschen Müller vor geraumer eine Zusage den Mietern im 11. Stock erteilte, ohne darüber einen Aktenvermerk gemacht, oder den Vermieter informiert zu haben....

    Mündliche Vereinbarungen können im Zweifelsfalle genauso wenig wert sein, wie schriftliche vorm Kadi zerpflückt werden können und die vorige Hausverwaltung gibt sich ja ob der mündlichen Zusage von vor 2 Jahren ahnungslos, ärgerlich aber leider nicht selten.

    Neue Hausverwaltungen versuchen immer erst mal 'ihre' Vorstellungen zu realisieren.

    Da aber laut deines Zitates im MV nur die Rede von einer Zustimmung des Vermieters und nicht von einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters bezügl. Hundehaltung ist, kommt es auf den längeren Atem an. ABER hast du die mündliche Zustimmung ausschließlich vor 2 Jahren von der Hausverwaltung erhalten, oder von deinem Vermieter? Oder ist die Hausverwaltung der Vermieter?

    Ich denke du solltest abwarten, was der befreundete RA dazu sagt. Die Hausverwaltung wird wohl keinen Streit scheuen. Gab es ein Begehungsprotokoll, in dem die Anzahl deiner Tiere aufgelistet ist?