Beiträge von network

    Nagel mich nicht auf den genauen Wortlaut fest, bitte - aber irgendwo hieß es in der Begründung das es "generalpräventive Wirkung" haben müsse.

    Und da darf man sich durchaus Fragen, was andere mit sowas anstellen :pfeif:


    Versteh mich nicht falsch - ich habe keine Angst davor als HH. Und ich finde das Urteil mehr als angemessen. Jeder Tod eines Menschen ist definitiv einer zu viel. Aber wenn ein HH nun viel mögliches macht und es dennoch zu so einem grausamen Vorfall kommt, nun ja regt das zum nachdenken an.

    Man wird abwarten müssen wie sich das in Österreich entwickelt, einiges kam ja schon durch.

    Wie vor einigen Seiten angesprochen kam 2018 oder 2019 in Wien durch einen Rottweiler ein Junge zu Tode, es folgten striktere Regelungen, ob sich alle daran halten ist wie immer fraglich.

    Was ich ja nicht so ganz verstehe, warum dieser Fall bei einigen sowas wie "das kann ja jedem mal passieren" auslöst, daß man versucht, das irgendwie zu entschuldigen, warum auch immer.

    Nein ich entschulde am Tod eines Menschen nichts!

    Das was ich seit Beginn dieses Threads mache, mache ich auch jetzt in dieser aktuellen Diskussion: ich bewahre Sachlichkeit, bleibe bei mir, nehme dieses grausame Ereignis nicht als Hundehalter persönlich und ich verurteile nicht. Und ich bin zu sehr Fakten-Mensch, als wilder Spekulation-Typ.

    Einzig bei Hundeangriffen in denen Kinder/Kleinstkinder involviert sind, habe ich hier schon einige Male meine Contenance verloren, das stimmt mich immer unfassbar wütend!

    murmel meint das Verhalten von Hunden bei Begegnungen mit Joggern/Radfahrer/Person usw..

    Verlaufen diese Begegnungen mit immer gleich gesicherten Hunden inaktiv ruhig ab, dann sind das normale Begegnungen!

    Verlaufen sie wie im geschehenen Fall, ist es ein Ausnahmezustand.

    Ja, aber so funktioniert unser Rechtssystem zum Glück nicht. Du haftest zwar schon, wenn ein Einbrecher sich in deinem Garten das Bein bricht oder vom Hund angefallen wird, aber bist doch nicht wegen grober Fahrlässigkeit dran. Gerade in den genannten Beispielen, wo die Eindringlinge sogar vom Hund wissen und ihn streicheln wollen, sind sie das Risiko selbst eingegangen.

    Ich meine eine klare Definition für Grobe Fahrlässigkeit besteht in DE weder im Zivil- noch im Strafrecht :denker: was nicht heißt, dass sie nicht vorliegt!

    Wir hatten es gleich nach diesem grausamen Fall Anfang Oktober hier auch schon darüber.

    Es lässt sich im Vorfeld ohne Kenntnis von Ermittlungsergebnissen schwerlich ein sicherlich/sicherlich nicht Anklagepunkt festmachen. Das war im hiesig grausamen Fall so und wäre auch bei einem Fremdeindringling in den privaten Bereich uva. genannten Fallbeispielen so.

    Ja das stimmt.

    Mich fasziniert ihr kurzer, kräftiger Schnabel der wie ein Mahlwerk rechts & links kleine Schalenteile 'raus mahlt' :D

    Es ist eh gerade sehr schön an den Futterstellen und schon zeitig morgens wird gerufen und Äste gesammelt und gestritten und und und, aus der Ferne höre ich die Kraniche, einfach herrlich dieses Frühjahrerwachsen :herzen1: