Beiträge von network

    Natürlich nicht, wer verbandslos Würfe grosszieht, hat mit all dem nichts zu tun Wolfgirl ;)

    Es ging ursprünglich lediglich darum, dass es NICHT Vertragsbruch ist, wie von Night in ihrem ersten Posting behauptet, wenn ein Hund mit VDH Papieren deckt (ohne Wissen ob ZZL vorliegt!) und, dass es nicht so ist wie von Really Red angedacht, dass VDH zuchttaugliche Hunde, bzw. Deckrüden nur innerhalb des VDH decken dürfen ;)

    Dissidenzverbände sind da komplett aussen vor logischerweise.

    Zitat

    Abgesehen von der Rechtsgültigkeit gibt es für alle Hunde aus VDH-Zuchten die Auflage, dass sie nur innerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden dürfen und da sind je nach Satzung bestimmte Prüfungen zur Zuchtzulassung notwendig. Das verstehen nämlich die Meisten nicht: VDH-Papiere sind nicht automatisch eine Erlaubnis zur Zucht, es ist quasi der Personalausweis des einzelnen Hundes zur Identifikation und Herkunftsnachweis.

    Nur innerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt ... das nehme ich dir nicht ab!

    Das sich satzungsbedingt vorausgehend mit der ZO und auch des Standard jeweiliger Rassen und derer RZV an Prüfungen bezügl. der Zuchtzulassung zu halten ist, ist sachlogisch und verständlich.
    Auch dass VDH-Papiere nicht gleich zuchttauglich bedeutet, ist klar.

    Doch, dass anerkannte Deckrüden (ergo incl. aller für die Zuchttauglichkeit in Betracht kommender Massnahmen!) aller RZV welche vom VDH betreut werden NUR im VDH zur Zucht eingesetzt werden dürfen, ist so nicht richtig!

    Der anfragende Züchter einer zuchttaugl. Hündin (auch hier gilt incl. aller für die Zuchttauglichkeit in Betracht kommender Massnahmen des jeweiligen RZV!) muss einem RZV angehören, welcher in dem jeweiligen Land wiederum Mitglied des dortigen Dachverbandes ist und dieser der FCI angehört. -unter Einhaltung aller ZO/Reglements/SA usw.

    Zitat

    Also in meinem Kaufvertrag steht drin, dass mit dem Hund außerhalb des VDH und ohne ZZL nicht gezüchtet werden darf und daher mein Post.
    Ob sowas haltbar ist oder nicht, kommt auch auf den Juristen an, der das übernimmt, ob ne Strafe vereinbart wurde und ob der Käufer gutgläubig oder ehrlich genug ist, sich dran zu halten.

    Bei dir steht es so im KV ;)

    Genau das weisst du eben nicht, ob es bei den Elterntieren auch so drin steht und da es sich um eine Wurfwiederholung handelt, scheint Redlichkeit eh irrelevant zu sein.

    Die Rechtsgültigkeit einer solchen Klausel ist eine andere Sache.

    Zitat

    ...

    Und die Züchter der jeweiligen Elterntiere werden sich freuen, das ist nämlich glatter Vertragsbruch, wenn mit VDh-Hunden außerhalb vom Verband "gezüchtet" wird.
    Mehr kann und will ich nicht dazu sagen.

    :???:

    Es ist doch lediglich bekannt, dass die Elterntiere VDH Papiere besitzen, nicht aber dass sie eingetragene, zuchtaugliche Hunde eines VDH anerkannten RZV sind!

    Wo siehst du da einen Vertragsbruch?