Zitat
Abgesehen von der Rechtsgültigkeit gibt es für alle Hunde aus VDH-Zuchten die Auflage, dass sie nur innerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt werden dürfen und da sind je nach Satzung bestimmte Prüfungen zur Zuchtzulassung notwendig. Das verstehen nämlich die Meisten nicht: VDH-Papiere sind nicht automatisch eine Erlaubnis zur Zucht, es ist quasi der Personalausweis des einzelnen Hundes zur Identifikation und Herkunftsnachweis.
Nur innerhalb des VDH zur Zucht eingesetzt ... das nehme ich dir nicht ab!
Das sich satzungsbedingt vorausgehend mit der ZO und auch des Standard jeweiliger Rassen und derer RZV an Prüfungen bezügl. der Zuchtzulassung zu halten ist, ist sachlogisch und verständlich.
Auch dass VDH-Papiere nicht gleich zuchttauglich bedeutet, ist klar.
Doch, dass anerkannte Deckrüden (ergo incl. aller für die Zuchttauglichkeit in Betracht kommender Massnahmen!) aller RZV welche vom VDH betreut werden NUR im VDH zur Zucht eingesetzt werden dürfen, ist so nicht richtig!
Der anfragende Züchter einer zuchttaugl. Hündin (auch hier gilt incl. aller für die Zuchttauglichkeit in Betracht kommender Massnahmen des jeweiligen RZV!) muss einem RZV angehören, welcher in dem jeweiligen Land wiederum Mitglied des dortigen Dachverbandes ist und dieser der FCI angehört. -unter Einhaltung aller ZO/Reglements/SA usw.