Ja, aber so funktioniert unser Rechtssystem zum Glück nicht. Du haftest zwar schon, wenn ein Einbrecher sich in deinem Garten das Bein bricht oder vom Hund angefallen wird, aber bist doch nicht wegen grober Fahrlässigkeit dran. Gerade in den genannten Beispielen, wo die Eindringlinge sogar vom Hund wissen und ihn streicheln wollen, sind sie das Risiko selbst eingegangen.
Ich meine eine klare Definition für Grobe Fahrlässigkeit besteht in DE weder im Zivil- noch im Strafrecht
was nicht heißt, dass sie nicht vorliegt!
Wir hatten es gleich nach diesem grausamen Fall Anfang Oktober hier auch schon darüber.