Von wieder züchten können ging es in der Beschwerde nicht.
Generell geht es nicht darum, ob und wann die Beschwerdeführerin überhaupt wieder Hunde halten möchte/wird.
Die Gesetzeslage ließ ein allgemeines Haltungsverbot, ausgesprochen durch der Bürgermeister, bei u.a. derzeitiger Rechtslage nicht zu. Das wurde ja schon hinreichend hier diskutiert.
Da noch in diesem Sommer ein Entwurf für ein neues Hundehaltegesetz beschlossen werden soll, ist die weitere Entwicklung in Sachen Hundehaltung ohnehin offen. Nicht nur für die Beschwerdeführerin.