Es muss ein Anspruch vorliegen, um eine KFZ Halterabfrage zu bekommen, bzw. diese in die Wege zu leiten, m.W. ist diese Vorausetzung nur in Verbindung mit dem StVG zu sehen.
KFZ Halterabfrage ist eine KFZ Halterabfrage und keine Hundehalterabfrage, die nicht nur Zeit & Geld kostet, sondern eben auch nicht grundlos erfolgt.
Deshalb wohl auch einige Verwunderungen, wie hier so schnell personenbezogene Daten rein nur eines KFZ Kennzeichens auf den HH gemünzt werden können.