Beiträge von network

    Ich kenne viele Leute nach Art deiner Eltern pinkelpirscher.

    Selbst wenn ich heute neueren Bekanntschaften, also Leuten die mich vor 20 Jahren und davor nicht kannten erzähle, dass unsere Kids von Krabbelalter an mit Rottweilern aufwuchsen, kommt oft die Frage: hattest du da keine Angst, dass sie die Kinder beißen, die sind doch dafür bekannt.

    Und ja was deren Hunde über den Tag so tun und lassen können, wenn der eine z.B. alleine im Garten verweilen muss, bis die Schulkids am frühen Nachmittag nach Hause kommen :no: der hüpft übern Zaun, geht alleine um dem Dorfteich, mit Glück nimmt ihn jemand aus der Nachbarschaft mit. Weder Sorge um Verkehrsteilnehmer, noch evtl. unschöne Hundebegnungen und erst recht nicht Halterpflichten interessiert diese Familie, er ist ja ein ganz lieber Hund. Das stimmt auch, aber man ey :rotekarte:

    Welche Rasse sie führte ist Fakt, durch welche Rasse die Frau ihr Leben auf grausame Art verlor, ist auch Fakt. Daran muss ich nichts hinterfragen.

    Ich für mich persönlich frage nicht, was wäre wenn gewesen ... nicht aus Desinteresse, nicht mit zynischen Gedanken behaftet, sondern weil für mich das an diesem unsagbar traurigen Geschehen nichts ändern kann. Es bringt mir nichts diesen grausamen Vorfall auch nur im Ansatz mit Beteiligung anderer Rassen durchdenken zu wollen.

    Rein sachlich betrachtet scheint in der Hauptsache des Anklagepunkts 'Grob fahrlässige Tötung' der Staatsanwaltschaft die Rasse nicht vordergründig. Zum jetzigen Zeitpunkt erkenne ich ohne Kenntnis der Urteilsbegründung keinen Anhaltspunkt dazu. Die Rasse scheint bis dato aktenkundig (als Hauptsache der Anklage!) nirgends erwähnt, aus dem Videomitschnitt mit u.a. der Staatsanwältin gleich nach dem Prozess, ist von Hunden die Rede.

    Der Einzelrichter gab dem Antrag der Staatsanwältin, die beiden Hündinnen einzuziehen, nicht statt.

    Sie dürfen bei den neuen Besitzern verbleiben. Einem tierärztlichen Gutachten nach seien sie unauffällig, freundlich, offen. Auch in diesem Punkt war die Rasse nicht angesprochen, es war von den Hündinnen die Rede.

    Nicht unter Kontrolle haben, nicht anfangs und einige Zeit danach auch nicht, selbst überschätzt habe sich die Angeklagte so die Staatsanwältin.

    Die Angeklagte erlangte schon nach dem Sturz der von Elmo ausging (so gab es die Angeklagte selbst an) keine Kontrolle über ihre Hunde.

    Keine Ahnung ob die Urteilsbegründung öffentlich einsehbar ist, mich interessiert sie sehr!

    Dass dieses Urteil Folgen für Hundehalter in DE hat, sehe ich nicht. Weshalb auch?

    Und ob die Aussage zutrifft, dass das für das Urteil keine Rolle spielt? Dazu müsste man die Begründung lesen. Oder ist die mittlerweile verfügbar und ich habe es nicht mitbekommen?

    Bisher ist noch nirgends eine Urteilsbegründung aufgetaucht.

    Frage ist halt: Ist es wirklich irrelevant, welche Rasse da an der Leine körperlich nicht zu kontrollieren ist? Oder macht es doch einen Unterschied ob es drei Großpudel, drei Golden Retriever körperlich vom Menschen nicht kontrolliert werden können?

    Ich habe bis jetzt in dem verhandelten Fall nichts aktenkundiges vernommen, in dem gezielt die Rasse eine Rolle spielt. Auch die Staatsanwältin spricht direkt in dem Video nach dem Prozess von Hunden.

    abgesehen von einzeln führen

    Warum abgesehen davon?

    Das ist doch genau der zentrale Punkt. Genau das war fahrlässig (laut Urteil), dass sie 3 Hunde gleichzeitig geführt hat.

    Wenn sie nur davon abgesehen hätte...

    Grob fahrlässig war lt.Urteil, dass sie drei Hunde führte die sie weder physisch noch verbal unter Kontrolle hatte.

    Zitat aus puls24.at der Staatsanwältin: Sie hatte sie nicht nur anfangs" nicht unter Kontrolle, sondern es sei ihr auch "dann einige Zeit nicht gelungen, die Hunde vom Opfer wegzuzerren". Ein Eingreifen damals hätte dann vielleicht noch das Schlimmste verhindern können.

    Es gab nach eigener Angabe der Angeklagten keinen externen Anlass für den Vorfall.

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    Ging es laut Anklage, oder des Einzelrichters je um eine Annahme bezügl. des Führen mit evtl. nur eines Hundes?

    Nagel mich nicht auf den genauen Wortlaut fest, bitte - aber irgendwo hieß es in der Begründung das es "generalpräventive Wirkung" haben müsse.

    Und da darf man sich durchaus Fragen, was andere mit sowas anstellen :pfeif:


    Versteh mich nicht falsch - ich habe keine Angst davor als HH. Und ich finde das Urteil mehr als angemessen. Jeder Tod eines Menschen ist definitiv einer zu viel. Aber wenn ein HH nun viel mögliches macht und es dennoch zu so einem grausamen Vorfall kommt, nun ja regt das zum nachdenken an.

    Man wird abwarten müssen wie sich das in Österreich entwickelt, einiges kam ja schon durch.

    Wie vor einigen Seiten angesprochen kam 2018 oder 2019 in Wien durch einen Rottweiler ein Junge zu Tode, es folgten striktere Regelungen, ob sich alle daran halten ist wie immer fraglich.

    Was ich ja nicht so ganz verstehe, warum dieser Fall bei einigen sowas wie "das kann ja jedem mal passieren" auslöst, daß man versucht, das irgendwie zu entschuldigen, warum auch immer.

    Nein ich entschulde am Tod eines Menschen nichts!

    Das was ich seit Beginn dieses Threads mache, mache ich auch jetzt in dieser aktuellen Diskussion: ich bewahre Sachlichkeit, bleibe bei mir, nehme dieses grausame Ereignis nicht als Hundehalter persönlich und ich verurteile nicht. Und ich bin zu sehr Fakten-Mensch, als wilder Spekulation-Typ.

    Einzig bei Hundeangriffen in denen Kinder/Kleinstkinder involviert sind, habe ich hier schon einige Male meine Contenance verloren, das stimmt mich immer unfassbar wütend!

    murmel meint das Verhalten von Hunden bei Begegnungen mit Joggern/Radfahrer/Person usw..

    Verlaufen diese Begegnungen mit immer gleich gesicherten Hunden inaktiv ruhig ab, dann sind das normale Begegnungen!

    Verlaufen sie wie im geschehenen Fall, ist es ein Ausnahmezustand.

    Ja, aber so funktioniert unser Rechtssystem zum Glück nicht. Du haftest zwar schon, wenn ein Einbrecher sich in deinem Garten das Bein bricht oder vom Hund angefallen wird, aber bist doch nicht wegen grober Fahrlässigkeit dran. Gerade in den genannten Beispielen, wo die Eindringlinge sogar vom Hund wissen und ihn streicheln wollen, sind sie das Risiko selbst eingegangen.

    Ich meine eine klare Definition für Grobe Fahrlässigkeit besteht in DE weder im Zivil- noch im Strafrecht :denker: was nicht heißt, dass sie nicht vorliegt!

    Wir hatten es gleich nach diesem grausamen Fall Anfang Oktober hier auch schon darüber.