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Ich mein das auch tatsächlich vor allem im Zusammenhang mit der Schadensersatzforderung.
So habe ich dich auch verstanden und nicht, dass du indirekt den Angehörigen Vorwürfe machst.
Es sind m.M.n. formal juristische Vorgehen, dass der Anwalt der Angehörigen u.U. eine Schadensersatzforderung in Erwägung zieht.
Ebenso bat er die STA wegen aller in Betracht kommender Delikte zu ermitteln.
Bisher hat die STA auch 'nur' ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt eingeleitet, anderes kann sie nach dem jetzigen Stand auch nicht tun.
Wie schon geschrieben, deshalb die gesundheitl. Untersuchung, offenbart die eine akute Erkrankung die evtl. auf 'urplötzliche' Aggressivität als Auslöser des tragischen Geschehens schließen läßt, hätte es Auswirkungen bezügl. des Verdachtes der fahrlässigen Tötung, es wird ja geprüft, ob vor vielen Jahren strafrechtl. relevante Fehler gemacht wurden.
Die Öffentlichkeit wird lange nicht alles wissen!
Auch wenn sich das jetzt düster anhört, das grausame Geschehen ist noch zu jung, um schon abschließende oder auch fortgeschrittene Ergebnisse zu erwarten.