Naja wenn die TS in einer Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Wohnung angemietet hat, ist das mit einer geltenden Hausordnung nicht so ohne, da diese meisten durch einen Mehrheitsbeschluss (eine gängige Form) aller Eigentümer Zustande kommt. Diese muss aber auf jeden Fall vor Unterzeichnung des MV bekannt sein.
Ein Verwalter kann die Hausordnung nicht ändern (er hat dazu alleinig keine Beschlusskompetenz!) auch nicht wenn ein Mieterwechsel stattfindet.
Selbst der Eigentümer kann sich nicht alleine über eine bestehende Hausordnung hinwegsetzen, so irre das klingt!
Allerdings weiß ich nicht genau aus deinen Beiträgen, ob es sich um ein Wohnungseigentum Objekt handelt, oder ein Miethaus und auch nicht, wie das in Österreich geregelt ist ![]()
Hast du einen Maklervertrag? Hast du explizit & schriftl. einen Auftrag 'Wohnung mit genehmigter Hundehaltung' zu finden unterzeichnet?
Alles eine unschöne Sache, gerade frisch eingezogen da sehnt man sich doch nach Ruhe & Ankommen und nicht nach Ärger mit den anderen Mietern ... ![]()