Ah okay, ihr seit euch schon bekannt als Hundehalter.
Beiträge von network
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Die Tochter hat doch nicht dafür Sorge zu tragen, dass sie mittels Futter einen fremden Hund von sich fern hält?
Es ist ja schon doof, bzw. gefährlich genug, dass sie mangels Bürgersteig auf der Straße laufen muss.Habt ihr die Möglichkeit eure Tochter eine Zeit lang einige Meter zu begleiten, also bis nach dem Grundstück?
Evtl. kommt das nochmal vor, dann hast du somit eine bessere Handhabe gegen den Besitzer.Ich gehe jetzt hoffnungsvoll davon aus, dass sich durch den Hund keine schlimme Gefahr zuspitzt für das Kind, doch dass der Besitzer wissentl. seinen O-Ton der TE 'nur knurrenden Hund' ohne Eigensicherung Richtung Straße laufen läßt, ist völlig Banane!
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Meine Ladies tragen Soft Shell Klamotten von Ruffwear, der Zwerg hat einen Hurtta Mantel.
Gerade beim Lütten passt aber nix so wirklich gut, der Hund ist zu klein und zu kurz und zu dünn ... meistens saust er nackig durch die Gegend.
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Die Entwicklung der Story ist Alltag in vielen Mietshäusern, heftig & mies!
Vielleicht rafft sich die Gemeinschaft ja noch zusammen und kommt zu einer Klärung fernab von weiteren Anfeindungen, Obrigkeiten, Kosten, falschen Verdächtigungen usw.
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Klar ThorstenD, es gibt ja laut RafiLe1985 eine Hausordnung (hier ist diese nicht bekannt und das muss sie auch nicht!) gegen die sie selbst nicht verstößt, ergo macht ein Einwand, bzw. der Änderungswille einer Beschlussfassung dahingegen wenig Sinn

Ebenso verhält es sich mit deinem 2. Punkt, der schneller nach hinten los gehen könnte, als er eine gewünschte Änderung nach sich ziehen kann! Punkt Lagerungen Tiefgarage usw.
Mir scheint eine mögliche Klärung der zugespitzten Situation erst mal im Schlichtungsverfahren mithilfe eines Mediatoren und evtl. im Beisein eines zuständigen/zeichnungsberichtigten Mitarbeiters der HV (die laut RafiLe1985 Mitteilung eh gerade Beiräte aufsucht
) sinnvoll.Letztendlich ist die Hausordnung das eine, das andere ist die Frage wie die Regelungen zur Nutzung des Gemeinschaftsgartens bestellt sind, just diese sind nicht zwingend in der Hausordnung festgeschrieben!
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Ah okay RafiLe1985 ich war nur irritiert, da die erstgenannte Partei (Mieterin) euch gegenüber ja identische Vorwürfe vorhielt, wie jetzt auch die Eigentümerin.
Mehr als ein Viertel der Eigentümer!
Also das über 25% ist nicht zu vernachlässigen für das Einberufen einer außerordentlichen Eigentümerversammlung, ebenso die Gründe! Meist fußt solch einer Versammlung eine Beschlussfassung - was würde hier für ein Grund angegeben
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RafiLe1985 ist die Gegenpartei nun Mieter der Eigentumswohnung, oder selbst Eigentümer?
Im Beitrag #26 hast du noch von einer Mieterin geschrieben, nun (Beitrag #146) von einer Eigentümerin
oder gibt es schon zwei Parteien die gegen dich sind? -
Außerordentl. Versammlungen bekommst du nicht alleine hin, dazu brauchst du eine Mehrheit von (m.W.) über 25% der Miteigentümer!
Salopp via EMail lässt sich da schon gar nichts bewegen.
Eure Verwaltung geht -Rücksprache mit Beirat- den richtigen Weg.Wann steht die ordentl. Versammlung für 2019 an?
Was beinhalten da die Tagesordnungspunkte, bzw. ist das Thema 'Hausfrieden' als Tagesordnungspunkt aufgeführt (ich bezweifle das ja stark!)?
Übrigens, nachträgliche Aufnahmen von Tagesordnungspunkten sind fristgebunden, nur falls du da überhaupt sachlich vorgehen willst und kannst.Hast du bisher überhaupt mit deinen Mitstreitern sachl. Gründe gesammelt und der HV benannt?
Nur um einen Punkt zu nennen: zu 'Lagerhaltung' (völlig egal wie du das evtl. zu relativieren versuchst) in der Tiefgarage wurde ja die Versicherung/Brandschutzverordnung schon berechtigt angesprochen.
Das ist kein lockerer 'niemand stört das' - Punkt!Euer Thema ist eine klassische never ending Story, die fachliche Hilfe Dritter bedarf.
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So übertrieben ist das gar nicht mit den elektr. Helferlein Selki
