Warum findest du, dass der es in sich hat?
Weil das Potenzial für Willkür riesig ist.
Wie das Gesetz letztlich ratifiziert wird, kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht wissen. Aber z. B. die Kombi aus einen „neuen“ Kategorie „auffälliger Hund“, die nach dem Beispiel beim Landrat selbst schon bei bedrohlich wirkendem Zaunpöbeln verhängt werden kann, und weit reichenden Kompetenzen der Gemeinde, bei „auffälligen“ Hunden zu regulieren - bis hin zur Abnahme - die finde ich persönlich gruselig.
Genau das! Raum für willkürliche Handlungen und Durchführungsmöglichkeiten und absolute Entschlossenheit gibt der Begutachtungsentwurf her !