Beiträge von network

    Warum findest du, dass der es in sich hat?

    Weil das Potenzial für Willkür riesig ist.

    Wie das Gesetz letztlich ratifiziert wird, kann man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht wissen. Aber z. B. die Kombi aus einen „neuen“ Kategorie „auffälliger Hund“, die nach dem Beispiel beim Landrat selbst schon bei bedrohlich wirkendem Zaunpöbeln verhängt werden kann, und weit reichenden Kompetenzen der Gemeinde, bei „auffälligen“ Hunden zu regulieren - bis hin zur Abnahme - die finde ich persönlich gruselig.

    Genau das! Raum für willkürliche Handlungen und Durchführungsmöglichkeiten und absolute Entschlossenheit gibt der Begutachtungsentwurf her !

    Von wieder züchten können ging es in der Beschwerde nicht.

    Generell geht es nicht darum, ob und wann die Beschwerdeführerin überhaupt wieder Hunde halten möchte/wird.

    Die Gesetzeslage ließ ein allgemeines Haltungsverbot, ausgesprochen durch der Bürgermeister, bei u.a. derzeitiger Rechtslage nicht zu. Das wurde ja schon hinreichend hier diskutiert.

    Da noch in diesem Sommer ein Entwurf für ein neues Hundehaltegesetz beschlossen werden soll, ist die weitere Entwicklung in Sachen Hundehaltung ohnehin offen. Nicht nur für die Beschwerdeführerin.

    Um mal wieder aufs Thema zu kommen, was gehört zu einer Allgemeinuntersuchung?

    Mir ist aufgefallen das z.B. vor einer Impfung oder akuten Erkrankung (z.B. Augen) der Posten zwar aufgelistet und abgerechnet wird, doch nie wirklich richtig untersucht wird.

    Ich stelle mir unter Allgemeinuntersuchung vor, das in die Ohren geschaut wird, Zähne angeguckt, Herz abgehört, Krallen eventuell? Meistens wird jedoch nur das Herz abgehört, fertig.

    Meine TA sagt immer, die allgemeine Untersuchung fängt für sie augenscheinlich schon beim reinlaufen in den Untersuchungsraum an, deshalb holt/ruft sie immer selbst auf. Herz/Lunge, Mundschleimhaut, Augen und in die Ohren schauen macht sie im Standardablauf, erst danach geht es fallbezogen mit der eigentlichen Diagnostik los.

    Also jetzt natürlich nicht von einem Notfall ausgehend, der u.U. anderes Eingreifen erfordert!

    Der Shop hier z.B.:

    https://www.pharmacy4pets.de/vectra-3d-hund

    hat seinen Sitz auch in den Niederlanden und gibt unter Zusatzinformationen an, dass das Produkt u.a. in DE rezeptpflichtig ist. Dennoch taucht es nicht unter der Kategorie 'Medikamente auf Rezept' auf!

    In dem als pdf unterlegten Beipackzettel steht: Tierarztneimittel, das nicht der Verschreibungspflicht unterliegt.

    Ich kann die Annahme von online Käufern aus DE verstehen, dass sie sich anhand dieser Infos zu einem für sie korrekten Kaufabschluß entschließen.

    Edit:

    Gab es denn schon Beschlagnahmungen von Lieferungen durch den Zoll? Ist da etwas bekannt?

    Man muss weder jeden Shop, noch jeden Käufer für unwissend halten.

    Der rechtl. Sitz der Shops in den Niederlanden ist über viele Jahre schon mehr als normal, eine .de Endung in der I-Net Adresse hat nichts zu sagen/bedeuten! Diesbezügl. auf Sicherheit zu bauen ist wirklich naiv.

    Langjährige Shops werden ihre offiziellen Wege kennen. Das Versandhandelsregister für Tierarztneimittel im Fernabsatz listet unzählige -auch in nahen Ausland zu DE- Shops, die offiziell vertreiben.

    Gegen Täuschungen verschreibungspflichtiger Tiermedizin ist man durch Kauf nach vorheriger Untersuchung direkt beim TA sicherer unterwegs.