So wie Laurentide sagt, kenne ich das auch ![]()
Nur weil ich drei fortpflanzungsfähige Hündinnen besitze, kein Züchter bin/sein will und je werde, muss ich keinen § 11 Abs. 1 TierSchG nachweisen!
Bin ich Züchter JA, es wird gewerbsmäßige Hundezucht angenommen, damit erlaubnispflichtig nach § 11.
Gewerblich züchten ist eh was anderes, zumindest in Blick auf das TierSchg.