Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.
Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.
Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.
Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.
Abgenommen wurde er laut des Artikels der betrunkenen Tochter, ob es einen Vorfall gab, und/oder das als Abnahmegrund ausreicht ![]()
Keine Ahnung Gina23 ![]()
Edit: also keine Ahnung weshalb das so ablief meinte ich damit, war grad doof ausgedrückt von mir, sorry ![]()
Leben beide in einem Haushalt/Meldeadresse?
Haben beide einen Identischen Nachnamen?
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Wie gesagt straalster ich lese nur, dass sie im Tierheim etwas unterzeichnet hat, den genauen Inhalt kenne ich nicht!
Ich weiß ja nicht mal, wie just dieses Tierheim bei Vermittlungen vorgeht.
Und wieder nur rein der Informationen aus dem Link nach, haben Tochter und Mutter nach meinem Empfinden unverantwortlich gehandelt
zu Lasten des Hundes und zu Lasten verantwortungsvoller SoKa Hundehalter.
Mag ja sein, dass die Tochter zu Anfang unwissend war, was er für ein Welpe ist, aber auf längere Sicht, mit Anmeldung des Hundes, Arztbesuchen, Umfeld usw. irgendwann wird es doch pling gemacht haben (können) ![]()
Verbockt haben sollen es nun andere, das TH, die Behörden, die Gesetze ...
Und im Führungszeugnis tauchen einmalige "kleinere" (unter 90 Tagessätzen) Verurteilungen gar nicht auf. Bei Delikten wie "Ladendiebstahl" oder "frisiertes Mofa" wäre das Führungszeugnis leer. :-)
Dann muss das eben angepasst werden.
Für mich ist das wirklich absolut sinnfrei.
Da wird jemandem ein Hund übereignet, den er gar nicht halten darf. Was soll das?
Genauso könnte ich doch jemandem erstmal einen Führerschein ausstellen und die Person rumfahren lassen, damit er in ein paar Monaten die Führerscheinprüfung macht - und dann festgestellt wird, dass er die gar nicht ablegen kann.
Da geht ein wochenlanges Prüfverfahren voraus, ehe die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt und ohne dieser keine Zulassung zur Prüfung.
Gegenfrage: Analog dem Fall Mutter/Tochter in A hätte der Hund bis zur endgültigen Überprüfung im TH verbleiben müssen? Hätte er zur Vermittlung freigegeben werden müssen/können/sollen?
Und just deshalb ist der Ruf nach Vorlage eines Führungszeugnis für alle Hundehalter sinnlos!
Auch, bzw. insbesondere in Blick auf SoKa Hundehalter.
Ein leeres Führungszeugnis sagt über den Antragsteller/In in erster Linie nur eines aus, nämlich dass nichts aufgeführt wurde! Mehr nicht!
Hab meinen Beitrag editiert, er entsprach inhaltlich dem Statement von Hundundmehr ![]()
In DE ist es zumindest (noch) so, dass nicht alle Behörden/staatl. Einrichtung Zugang zu allen personenbezogenen Daten der Bürger haben, ich denke, dass das in A nicht groß anders sein wird!
Rein von dem Zeitungsartikel sehe ich kein Fehlverhalten des Wiener Tierheim, die Mutter hat unterzeichnet dass sie alles Geforderte erbringt (auch hier kennt keiner den genauen Inhalt!).
dazu fällt mir spontan der Satire Film über Jäger ein: 'Halali - Der Schuß ins Brötchen' ![]()
Losung, nichts als Losung ![]()
Genau Lauretti ![]()
'Meine' Ralle ist an einer Stelle wo du auch oft bist, wir sollten uns bald mal mit unseren Knipsen dort treffen ![]()
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