Der Ausgang dieses Falls kann von tiefgreifender Bedeutung für uns Hundehalter sein.
Beiträge von network
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Das geht mir auch so, bzw. betrachte ich den Fall eher allgemein, als nur auf den Rottweiler bezogen.
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Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat vor ein paar Stunden auch ein Statement zu dem Fall veröffentlicht.
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Es sind so einige Merkwürdigkeiten nachzulesen in diesem update.
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Ja genau, ich 'verfolge' das auch auf deren Anwalts HP.
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Das ist doch genau das Thema!
Die Schlinge 'Einstufung als gefährlicher Hund im Sinne LHundG' zieht sich schneller eng zu, als man schauen kann.
Also ungeachtet (m)einer Bewertung des Hergangs/der Besitzer des gerade diskutierten Falls, sondern allgemein alle Hunde betreffend!
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Das verwirrt mich jetzt

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Ich glaube unbesehen, dass er in kompetenter Hand in Ordnung ist
Die Halter sind aber scheinbar nicht in der Lage, den Hund so zu händeln, dass von ihm keine Gefahr ausgeht.
Die Halterin kann auch jetzt den Hund nicht aus dem Zwinger holen..... er muss dafür sediert werden
gibt es da nen Link zu?

Wer ist denn mit Halterin gemeint?
Der Hund sitzt in Brandenburg und nicht bei seinen Besitzern!
Woher nimmst du das hasilein75, dass der Hund von der Halterin sediert werden muss, um aus dem Zwinger geholt werden zu können?
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Da hängt die Zeit messerscharf im Nacken

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Die Verhaltensanalyse nahm Baumann nach dem Beschluss vor.
Auf seiner fb-Seite hat er vor wenigen Stunden ein Statement abgegeben, weiß aber nicht, ob das nicht angemeldete fb-User lesen können, daher verlinke ich seine Seite nicht.