Gegen 'Handschriftlich' spricht ja per se nichts, nur ob die Niederschrift notariell beurkundet ist oder nicht, würde im Streitfall einen Unterschied machen.
Ich habe für mich in Blick auf mein zunehmendes Alter zumindest schon die Anzahl der Hunde und auch die Rassewahl eingeschränkt.
Drei bis vier Vierfüßler wird es hier nicht mehr geben.
Rückblickend auf mein letztes Trio bin ich ja schon mehr als happy, dass ich weit über 14 Jahre nie ausgefallen bin ... gerade meine beiden leistungsstarken Ladies hätten sicherlich mit einer wochenlangen Abwesenheit meinerseits für Dritte eine nicht zu unterschätzende Aufgabe/Arbeit bedeutet ...
Wir sind wie schon gesagt innerhalb der Familie einig aufgestellt, auch finanziell gäbe es keine Reibungspunkte.
Das träfe natürlich in umgekehrten Wege ebenso zu, insgesamt lebt je ein Hund in drei besagten Haushalten.
Dennoch, verpflichten gegen den eigenen Willen kann und will ich niemanden, schon gar nicht meine direkten Hinterbliebenen