Es wird nicht alles als Notwehr gewertet, was nach Notwehr ausschaut.
Hund in einer Gefahrensituation ableinen, kann vor Gericht anders (z.B. als zielgerichteter Angriff) gewertet werden, als das was ich für mich damit bezwecke (als Verteidigung ohne schicken, um einen Angriff auf mich abzuwenden).