Das ist ja ein schneller Weg, schau an.
Beiträge von network
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DAS würde ich nicht wollen!
Nein.
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Ja klar
und was glaubst du wie happy ich bin, wenn das 'runter' das zuvor evtl. nicht einsehbar ist, nur wenige Meter sind

Aber für ein Photo schicke ich auch gerne mal, bzw. hebe den Zwerg hoch.
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Ich würde z.B. immer! meinen TA aufsuchen, immer und da um Hilfe bitten.
Da besteht Vertrauen, die kennen mich und den Hund, die kennen u. U. auch den Leidenswegs.
Auf ein Amt direkt könnte ich ehrlich gesagt gut verzichten, wenn es denn sein müsste, müsste es sein.
Der Rotti damals hat mir übrigens nicht die Rasse Rottweiler madig gemacht, der Hund konnte nichts für sein verkorkstes Leben, aber durch ihn bin ich zum Weiberheld geworden und nach ihm folgten ja auch noch zwei weitere Second Hand Rottis.
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Wir haben Anfang der '90 einen Rottweiler einschläfern lassen. Der Hund war dem Vet Amt bekannt, wir hatten ihn mit Auflagen übernommen, der TA Praxis war er auch bekannt.
Nach einem schwerwiegenden Vorfall mit einem anderen Hund und deren Besitzer (zum Glück war der Korb drauf) haben wir als Besitzer die Euthanasie gemeinsam mit der TA Praxis besprochen, ohne Amt und auch ohne Folgen für uns. Alles andere wäre verantwortungslos gewesen.
Ich weiß aber nicht, wie das heute ist, kenne nur aus der Erzählung eines guten Bekannten, dass er seinen bissigen Übernahmehund vor drei Jahren bei seiner Stamm TA Praxis einschläfern lassen konnte.
Also klar nicht Montag morgens hin und eine Story erzählt, dem ging eine traurige und vor allem gefährliche Zeit voraus, die seine TA Praxis auch kannte.
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Ja genau ein Rottweiler war es und die Besitzer wurden von zwei Anwältinnen vertreten, das ging auch breitgefächert durch fb u.a..
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Ja das ist es ja, es ist nicht einfach zu bewerten, bzw. beurteilen, nicht jeder Vorfall ist gleich usw. und es gäbe gewiß auch Fehlentscheidungen.
Hatten wir hier im Thread nicht auch schon einen Fall zur Diskussion, wo dem Hund von Amts wegen eine Einschläferung drohte, ohne gebissen zu haben?
Ich meine ein Passant stürzte zu Boden nachdem der Hund ihn angesprungen hatte und verletzte sich schwer
ich habs nicht mehr genau im Kopf. Oder der Besitzer stürzte und die Leine fiel aus der Hand, irgendetwas mit erfolgreich abgelegtem Wesenstest danach war auch ... kurz gesagt, kein brutaler Beißvorfall und dennoch drohte das Ende für den Hund. -
Hunde, die massiv verletzt haben - ja da gibt es bisweilen Definitionsprobleme - haben meiner Ansicht nach grundsätzlich euthanasiert zu werden. Relativ ungeachtet der Auslöser. Bei aller Hundeliebe haben menschliche Opfer heftiger Bissattacken Vorrang.
Das ist für mein Empfinden ein zentraler Punkt, das Definitionsproblem!
Es gibt keine festgesetzten Merkmale/Zeitfenster ab wann die Ethikkommission einberufen werden sollte, bzw. sogar müsste, oder?
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall innerhalb der Familie?
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall fremder Personen ggü.
Ist es ein einmalig schwerer Beißvorfall mit/unter Artgenossen?
Wenn diese drei genannten Fragen nicht ausreichend sind, muss demnach erst die Steigerung 'tödlicher Ausgang' folgen? Muss wirklich immer erst ein brutales worste case Szenario geschehen ...
Wobei die Ethikkommission ja auch nur für Tierheime/Tierheim ähnlichen Einrichtungen zuständig ist?
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Das sieht wirklich gut aus

Können jetzt noch schwerwiegende Komplikationen auftreten, also direkt als Folge nach dem Eingriff?
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... wurden eigentlich schon sämtliche Konsistenzen des Outputs besprochen ...