lebenslang und landesweit, rasseunspezifisch? -- und zwar durch den Bürgermeister der Stadt) bleibt ja unanfechtbar bestehen
Darf das ein Bürgermeister wirklich einfach entscheiden? Ich hätte das nicht zu Bürgermeister-Befugnissen gezählt. Hat ja was von einem totalitärem Diktator (ohne was runter spielen zu wollen)
Wir hatten es ja vor einigen Wochen gleich nach Bekanntgabe des Haltungsverbotes schon darüber.
Das Hundehaltegesetz in Oö. von 2002 gibt das scheinbar her, bzw. kann ich mir vorstellen, dass der Bürgermeister nach §9 gehandelt hat:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun…nummer=20000227
Ob und inwieweit das lebenslange und landesweites Haltungsverbot bestehen bleiben kann/muss, oder es evtl. nach Abschluss aller Ermittlungen/einer Verhandlung abgemildert werden kann ![]()
Wie gesagt, ich persönliche halte eine Beschwerde, bzw. Prüfung des Sachvorgangs durch einen Anwalt für richtig.
Mal ehrlich, würdet ihr ein Haltungsverbot anfechten, wenn durch eure Schuld ein Mensch getötet worden wäre?
Ich nicht.
Ich kann das nicht mit ja/nein beantworten!