ZitatAlles anzeigenhi,
darf ich fragen, wo der hund her kommt?
kommt er von privat, kannste es leider vergessen, wenn ich die hundeverordnung richtig interpretiere.
http://hundeinfoportal.de/kiel_kampfhunde.php
"Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
- der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist,
- gegen seine Zuverlässigkeit
- und Sachkunde keine Bedenken bestehen
- und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen."das sogenannte "berechtigte interesse" könnte dann bestehen, wenn du einen hund aus dem tierheim übernimmst. denn dann entlastet du die gemeinde wegen der unterbringungskosten.
wenn du ihn dennoch von privat übernimmst, bekommst du keine haltegenehmigung.
meldest du ihn als boxer-mix an, landet der hund aller wahrscheinlichkeit nach irgendwann im tierheim. es braucht dir nur jemand an den karren zu pinkeln und wech isser. sollte dieser fall eintreffen, wirst du auch keinen weiteren listenhund halten dürfen, weil du dann deine "zuverlässigkeit" verspielt hast.
die einzige chance, die ich für die hund-halter-konstellation sehe: zieh um nach niedersachsen
Auch da gehts schief, wenn du nen Listenhund als Mix deklarieren willst.